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138/2000
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BEI 4.719 SOLDATEN EINE WEHRDIENSTBESCHÄDIGUNG ANERKANNT (ANTWORT)

Berlin: (hib/RAB-vt) Die Bundeswehrverwaltung hat im Jahre 1999 bei 4.719 Soldaten eine Wehrdienstbeschädigung (WDB) anerkannt.

Dies gibt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/3421) auf eine Kleine Anfrage ( 14/3212) der F.D.P. bekannt.

Weiter heißt es, ehemalige Berufssoldaten mit einer anerkannten WDB bekämen im Rahmen ihres aus dem Bundesversorgungsgesetz hervorgehenden Anspruchs Unterstützung für die Heilbehandlung.

Art und Umfang dieser Behandlung entspräche den Leistungen, zu denen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern gegenüber verpflichtet seien.

Für Gesundheitsstörungen, die nicht Folgen einer WDB sind, erhalten nach Angaben der Regierung wehrdienstbeschädigte ehemalige Soldaten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent ebenfalls freie medizinische Behandlung.

Voraussetzung in diesem Fall sei allerdings, dass das Einkommen der Betroffenen nicht die Bemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung übersteigt.

Die monatliche Rente für Berufssoldaten liege je nach Umfang der Erwerbsunfähigkeit zwischen 220 und 1.149 DM. Zusätzlich erhielten die Betroffenen eine ebenfalls gestaffelte Schwerstbehindertenzulage zwischen 131 und 817 DM monatlich.



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2000/0013807
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