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203/2000
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MARKER-IMPFSTOFF GEGEN SCHWEINEPEST ZUGELASSEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/SAM-lw) Der Schweinepest-Marker-Impfstoff ist durch eine Entscheidung der Europäischen Kommission seit Anfang Juni zugelassen und erstmalig wird jenes von einer niederländischen Firma erzeugte Tierarzneimittel gemeinschaftsweit genehmigt.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/3912) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/3818) mitteilt, rechnet sie mit einer weiteren Zulassung eines Schweinepest-Marker-Impfstoffes einer deutschen Firma zum Oktober dieses Jahres.

Allerdings bleibe es entsprechend einer EU-Richtlinie den Mitgliedstaaten überlassen, nach ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften die Einfuhr, den Verkauf, die Lieferung oder die Verwendung des Marker-Impfstoffes in ihrem Hoheitsgebiet zu verbieten.

Zu einem Verbot könne es kommen, wenn die Krankheit, gegen die der Impfstoff Immunität erzeugen solle, in dem fraglichen Gebiet grundsätzlich nicht vorkomme.

Sollte ein nationales Programm zur Diagnose, Kontrolle oder Tilgung von Tierkrankheiten dadurch gestört werden, kann auch dann der Marker-Impfstoff untersagt werden.

Die Bundesregierung rechnet im Falle des Einsatzes eines Marker-Impfstoffes mit Problemen beim Absatz oder Export von Schweinefleisch.

Einige Mitgliedstaaten lehnten grundsätzlich die Impfung mit anschließender wirtschaftlich vertretbarer Verwertung der Scheine ab, da sie insbesondere Handelsprobleme mit Drittstaaten befürchteten.

Im Übrigen wirke sich auch der Tiergesundheitscode des Internationalen Tierseuchenamtes nachteilig aus, wonach sich der Schweinepeststatus eines Landes im Falle einer Impfung von sechs auf zwölf Monate verlängere.

Der Status habe für den Handel insbesondere mit Drittstaaten große Bedeutung. Eigenen Angaben zufolge hat sich die Bundesregierung deshalb beim Internationalen Tierseuchenamt für eine Fristverlängerung auf sechs Monate eingesetzt, falls der Marker-Impfstoff eingesetzt würde.



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2000/0020304
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