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103/2001
Datum: 05.04.2001
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heute im Bundestag - 05.04.2001

F.D.P. will eine "vernunftgeleitete Chemikaliengesetzgebung"

/Umwelt/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Für eine "wirksame und vernunftgeleitete Chemikaliengesetzgebun" hat sich die F.D.P.-Fraktion in einem Antrag ( 14/5761) ausgesprochen. Bei einer Reform der Chemikalienpolitik müssten rationale sowie möglichst einfache und praktikable Regelungen gefunden werden. Dabei gehe es um die sichere Anwendung gefährlicher Stoffe. Ein effektiver Schutz von Mensch und Umwelt müsse für die Chemikaliengesetzgebung verpflichtend bleiben, betonen die Liberalen. Zugleich dürfe die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Chemiewirtschaft nicht unnötig beeinträchtigt werden. Für viele chemische Grund- und Zwischenprodukte müssten daher sachgerechte Prüfanforderungen entwickelt und vorgegeben werden, die den Risiken ihrer Herstellung und Anwendung angemessen seien.

Die Regierung wird unter anderem aufgefordert, eine ausgewogene Lastenverteilung unter den an der Wertschöpfung eines Produkts beteiligten Akteuren zu erreichen und sicherzustellen, dass kleine und mittelständische Unternehmen nicht ungemessen belastet und in ihren Innovationen behindert werden. Darüber hinaus sollten keine Anreize geschaffen werden, um die Verwendungszwecke hergestellter Stoffe unangemessen zu beschränken. Die Definition des "beabsichtigten Verwendungszwecks" sollte zur Förderung von Innovationen weit gefasst werden und auch den bisher üblichen Verwendungszweck einschließen. Die Eigentumsrechte aller Beteiligten an den zur Risikobewertung ermittelten Informationen seien zu gewährleisten und gegenüber nichtdeutschen Teilnehmern zu schützen. Das Prinzip der "geteilten Produktverantwortung" sollte nach dem Willen der F.D.P. europaweit durchgesetzt werden. Schließlich müsse die Regierung auch das Steuerungsinstrument der freiwilligen Selbstverpflichtung nutzen, Angebote der deutschen Chemiewirtschaft aufgreifen und dafür sorgen, dass die Fundiertheit und Qualität chemikalienrechtlicher Vorgaben nicht durch unangemessen kurze zeitliche Fristen gefährdet wird.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_103/05
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