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250/2001
Datum: 26.09.2001
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heute im Bundestag - 26.09.2001

Regierung will Arbeitsmarktpolitik wirksamer und flexibler einsetzen

/Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Die Arbeitmarktpolitik soll wirksamer und flexibler als bisher eingesetzt werden. Das von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Job -AQTIV - Gesetz (14/6944) sieht vor, dass dieser Rechtsbereich einen deutlich präventiveren Charakter erhalten soll. Laut Gesetzentwurf sollen öffentlich geförderte Beschäftigungen stärker investiv ausgerichtet und ausgestaltet werden, so dass Arbeitsmarkt- und Infrastrukturpolitik besser verzahnt werden. Nach dem Willen der Exekutive soll eine "durchgreifende" Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente dazu führen, dass Beschäftigungsmöglichkeiten konsequent genutzt werden und Arbeitslosigkeit, insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit, abgebaut oder vermieden wird. Mit dem Gesetzentwurf wollen die Parlamentarier gleichzeitig einen Beitrag zur Herstellung der Gleichstellung von Frauen und Männern leisten. Zusätzlich ist geplant, die berufliche Aus- und Weiterbildung betriebsnäher zu fördern. Schließlich ist vorgesehen, Anreize für den Einstieg in lebenslanges Lernen zu schaffen. Damit würden die Voraussetzungen geschaffen, die aus der demografischen Entwicklung resultierenden Probleme zu bewältigen. Gleichzeitig wollen SPD und Bündnisgrüne mit ihrer Initiative den zeitlichen Rahmen für ehrenamtliche Tätigkeiten von Arbeitslosen ausdehnen, um gesellschaftliches Engagement und den damit verbundenen Erwerb von sozialer Kompetenz zu unterstützen.

Zur Begründung schreiben die Fraktionen, das wichtigste Ziel der Koalitionsvereinbarung, der Abbau der Arbeitslosigkeit, könne nur nachhaltig erreicht werden, wenn die Wirksamkeit der arbeitsmarktpolitischen Instrumente verbessert werde. Dazu sei es erforderlich, den individuellen arbeitsmarktpolitischen Hilfebedarf zu ermitteln, den Vermittlungsprozess zu optimieren und die Instrumente ohne Berücksichtigung von Mindestfristen einzusetzen. Zu den voraussichtlich anfallenden Kosten heißt es, die Neuregelungen zur Intensivierung der Arbeitsvermittlung und zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente werde zu nicht quantifizierbaren Verschiebungen in der Nutzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und damit auch im Finanzvolumen der jeweiligen Leistungen führen. Gleichzeitig werde die Reform mittelfristig zu einer deutlichen Verringerung der Arbeitslosenzahlen und damit zu Minderausgaben führen. Wenn die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt um 100.000 Personen gesenkt werden könne, sei es möglich, im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit jährlich 660 Millionen € und im Haushalt des Bundes 360 Millionen € einzusparen.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_250/02
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