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272/2001
Datum: 17.10.2001
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heute im Bundestag - 17.10.2001

Umsatzsteuer weniger missbrauchsanfällig machen

/Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die Frage einer Systemänderung bei der Erhebung der Umsatzsteuer in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erörtern. Ein erster Bericht soll im Mai 2002 vorliegen, heißt es in der Gegenäußerung der Regierung auf die Stellungnahme des Bundesrats ( 14/7085) zu dem von der Regierung vorgelegten Entwurf eines Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes ( 14/6883). Für die Länderkammer wird der Umsatzsteuerbetrug durch das Mehrsteuersystem begünstigt. Wegen des Ausmaßes der kriminellen Aktivitäten, die allein in der Bundesrepublik zu Steuerausfällen von rund 20 Milliarden DM jährlich führten, werde das Instrumentarium des Gesetzes allein nicht ausreichen, um die Steuereinnahmen mit durchgreifendem Erfolg zu sichern. Der Bundesrat hält es deshalb für erforderlich, Veränderungen des heutigen "Allphasen-Netto-Mehrwertsteuersystems" mit Vorsteuerabzug und damit Schritte bei der EU zu erwägen, um die Umsatzsteuer im Binnenmarkt praktikabler und weniger missbrauchsanfällig zu machen. So sei etwa daran zu denken, die Umsatzsteuer bei Lieferungen im zwischenunternehmerischen Bereich zu erheben und insoweit den Vorsteuerabzug entbehrlich zu machen.

Dem Vorschlag des Bundesrates, neu gegründeten Unternehmen zu erlauben, bereits vor dem Ende des zweiten Kalenderjahres nach Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit vom monatlichen zum vierteljährlichen Anmeldungszeitraum überzugehen, stimmt die Regierung nicht zu. Jeder Versuch, im Einzelfall Erleichterungen zu schaffen, bedeute, dass diese von Unternehmern "in rechtsmissbräuchlicher Absicht handelnd" ausgenutzt werden könnte. Zwar sei die monatliche Voranmeldepflicht eine Mehrbelastung für neue Unternehmen, doch müsse ihnen dies für einen befristeten Zeitraum abverlangt werden können. Keine Zustimmung auf Regierungsseite findet ferner die Empfehlung, die Unternehmer zu verpflichten, in der Rechnung ihre Steuernummer und das zuständige Finanzamt anzugeben. Dies würde laut Bundesrat die Überprüfung von Lieferketten erleichtern und dazu beitragen, den Betrug zu bekämpfen. Die Regierung hält es jedoch für unvereinbar mit EU-Recht, bei Fehlen dieser Angaben den Vorsteuerabzug auszuschließen. Daher sollte zunächst eine Richtlinie aus Brüssel abgewartet werden. Weitere Vorschläge der Länderkammer lehnt die Regierung ab oder will sie prüfen.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_272/11
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