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099/2002
Datum: 17.04.2002
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heute im Bundestag - 17.04.2002

Geplante Neuregelung zum Haushaltsfreibetrag stößt auf Zustimmung

Finanzausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/VOM) Überwiegende Zustimmung zum Entwurf der Bundesregierung für ein fünftes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes ( 14/8286) haben die Sachverständigen in ihren Stellungnahmen zur heutigen öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses signalisiert, die um 15 Uhr beginnt. SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben Änderungsanträge zu dem Entwurf vorgelegt, durch die unter anderem vorgesehen ist, die "Abschmelzungsregelung" beim Haushaltsfreibetrag auch auf Neufälle auszudehnen, die nach der Gesetzeslage seit diesem Jahr gar nicht mehr in den Genuss dieser Steuerentlastung kommen. Die im zweiten Gesetz zur Familienförderung beschlossene stufenweise Abschmelzung des Haushaltsfreibetrages bis 2005 geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1998 zurück. Der Deutsche Juristinnenbund begrüßt es, dass die Übergangsregelungen zum Haushaltsfreibetrag nun auch für jene angewendet werden sollen, die erst nach dem Veranlagungszeitraum 2001 zu Alleinerziehenden geworden sind. Vier Fünftel der von der stufenweisen Abschmelzung des Haushaltsfreibetrages Betroffenen seien Alleinerziehende, die ohne Gemeinschaft mit dem anderen Elternteil für Kinder sorgten.

Dr. Bernd Heuermann, Richter am Bundesfinanzhof, nennt die gesetzliche Regelung der "abgeschmolzenen" Haushaltsfreibeträge in sich rechtlich problematisch. Das zweite Gesetz zur Familienförderung habe sie aus Gründen des Vertrauensschutzes und der sozialen Verträglichkeit bis einschließlich 2004 vorgesehen, weil eine sofortige Streichung dieses Freibetrags zu erheblichen Schlechterstellungen von alleinstehenden Elternteilen führen würde. Nur eine bessere Fremdbetreuung kann nach Angaben Heuermanns aus der Misere führen und dazu beitragen, dass Frauen neben Kindererziehung berufstätig sein können. Das Steuerrecht könne dies nicht leisten. Der Deutsche Familienverband befürwortet die geplante Neuregelung grundsätzlich. Allerdings lasse sich diese Änderung nicht losgelöst von der Kritik Alleinerziehender an der Abschmelzung des Haushaltsfreibetrages und der Umsetzung der Verfassungsvorgabe zur Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaar-Familien sehen.

Zu den Änderungen im Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz erklärt die Deutsche Steuer-Gewerkschaft, es sei zu begrüßen, dass die für den mittleren Dienst Befähigten die Berechtigung erhalten sollen, sich Finanzwirt oder Finanzwirtin zu nennen. Der Deutsche Steuerberaterverband sieht in zahlreichen "redaktionellen Versehen", die sich in den jüngsten Steuergesetzen niedergeschlagen hätten und jetzt behoben werden müssten, die gesetzgeberische Hast der letzten Monate verdeutlicht. Einigen Korrekturbedarf an geplanten Änderungen im Einkommensteuergesetz und im Körperschaftsteuergesetz erkennen die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, wie es in einer gemeinsamen Stellungnahme heißt. Im Umwandlungssteuerrecht sei eine zügige Anpassung an internationale Anforderungen erforderlich.

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände äußert sich zu einem Änderungsantrag der CDU/CSU und der FDP-Fraktion zu dem Gesetz. Verlangt wird darin eine Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes, um die mit dem Steuersenkungsgesetz in Kraft getretene Erhöhung der Gewerbesteuerumlage rückgängig zu machen. Sie verweisen auf den "beispiellosen" Einbruch bei den Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen ab dem zweiten Quartal 2001 und unterstützen damit die Forderung der Oppositionsfraktionen.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2002/2002_099/03
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