Kartoffelbrennereien mehr Flexibilität zugestehen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will, dass künftig nicht mehr jede Kartoffelbrennerei den gesetzlich geforderten "Rohstoffmix" erfüllen muss, sondern dass es ausreicht, wenn dieses Ziel von den Kartoffelbrennereien insgesamt erreicht wird. Dies geht aus ihrem Entwurf eines neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol ( 14/9005) hervor. Mit der Reform dieses Gesetzes 1999 sei der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt rückläufig festgelegt und die verbleibende Stützung auf kleine Brennereien mit bäuerlichen Familienbetrieben konzentriert worden. Dazu sei es erforderlich gewesen, bei der Berechnung der Rohstoffkosten im Branntweinübernahmepreis ab dem Betriebsjahr 2000/2001 zu unterstellen, dass neben selbstgewonnenen Kartoffeln auch selbstgewonnene Triticale (Kreuzung aus Weizen und Roggen) eingesetzt wird (so genannter Rohstoffmix). Vom Betriebsjahr 2001/2002 an werde ein Branntweinanteil aus Triticale von 40 Prozent angenommen. Weil der Getreideanbau auf leichten, sandigen Böden weniger lohnend sei, erhielten Brennereien in solchen Gebieten im laufenden Betriebsjahr abweichend von der gesetzlichen Regelung besondere Branntweinübernahmepreise, welche Rohstoffkosten für Kartoffeln von 80 Prozent anstelle von 60 Prozent berücksichtigen. Diese Ausnahmeregelung sei allerdings auf dieses Betriebsjahr begrenzt, weil die Brennereiwirtschaft befürchte, dass die Ausnahmeregelung auf Dauer zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft innerhalb der Kartoffelbrennereien führen könnte. Die Reduzierung der Kartoffelalkoholerzeugung auf 60 Prozent soll nach Regierungsangaben deshalb künftig dadurch erreicht und erleichtert werden, dass nicht jede Brennerei den Rohstoffmix erfüllen muss. Brennereien, die künftig mehr als 60 Prozent Kartoffeln verarbeiten, sollen einen Zuschlag zum Branntweinübernahmepreis erhalten.
Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme auf die schwierige Situation auf dem Weltmarkt für Agraralkohol hin. Er bittet die Regierung, auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass das Branntweinmonopol für die Klein- und Obstbrenner und für alle mit landwirtschaftlichen Betrieben verbundenen Brennereien erhalten bleibt. Erforderlich seien EU-Regelungen, welche die Schutzfunktion des Branntweinmonopols für die Pflege der ländlichen Räume und die Offenhaltung der Landschaft berücksichtigen und damit die Landwirtschaft stärken. Veränderungen der Rahmenbedingungen, die das Branntweinmonopol gefährden und für die Brennereiwirtschaft existenzbedrohend wirken, könnten nicht hingenommen werden, betont die Länderkammer.