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003/2003
Datum: 07.01.2003
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heute im Bundestag - 07.01.2003

Publikationen zur informationellen Grundversorgung sollen kostenfrei bleiben

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Auch in Zukunft sollen Publikationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit "in der Regel kostenlos abgegeben werden, um die informationelle Grundversorgung sicherzustellen". Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 15/243) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/160). Danach ist die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger ein Verfassungsgebot. Eine verantwortliche Teilhabe der Bürger an der politischen Willensbildung setze voraus, dass der Einzelne von den zu entscheidenden Sachfragen und den durch die Staatsorgane getroffenen Entscheidungen, Maßnahmen und Lösungsvorschläge genügend wisse, um sie beurteilen, billigen oder verwerfen zu können. Diese Vorgabe setze der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit allerdings enge Grenzen um Einnahmen zu erzielen. Den Gesamteinnahmen für das Jahr 2002 mit 67 139 Euro stünden daher vielfach höhere Ausgaben der einzelnen Ressorts gegenüber.

Den Angaben zufolge hat das Auswärtige Amt insgesamt 13 Broschüren, Flyer und andere Informationsmedien herausgebracht mit Kosten zwischen 2841,43 Euro (Erweiterung der Europäischen Union) und 28 195,81 Euro (Jahresgeschäftsbericht Außenpolitik 2001); Bundesinnenministerium - sechs Publikationen zwischen 6200 Euro (Ehrenamt im Sport) und 28 700 Euro (Halbjahresperiodikum Innenpolitik 1); Bundesverfassungsschutz - acht Publikationen zwischen 3998 Euro (Faltblatt gegen Linksextremismus) und 89 851 Euro (Verfassungsschutzbericht 2001); Justizministerium - 13 Informationsbroschüren zwischen 1200 Euro (Kinder suchen Eltern, Eltern suchen Kinder) und 42 000 Euro (Opferfibel - Rechtswegweiser einer Straftat); Bundesfinanzministerium - 38 Publikationen zwischen 3200 Euro (Statistik Bundeszollverwaltung 2001) und 164 000 Euro (Schülerheft‚ ‚Finanzen & Steuern‘); Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (vormals Wirtschaft und Technologie) - 28 Publikationen zwischen 820,12 Euro (Baustellenverordnung) und 3 201 933,65 Euro (Beihefter ‚Die neue Rente‘); Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft - 24 Titel zwischen 533 Euro (Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzaspekten) und 37 906 Euro (Biologische Vielfalt in der Land, Forst- und Fischereiwirtschaft);

Das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) hat danach für 14 Publikationen zwischen 5000 Euro (Der Große Zapfenstreich) und 120 000 Euro (Waffensysteme und Großgerät) ausgegeben; Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung - acht Informationen zwischen 400 Euro (2. Pflegebericht) (Nachdruck) und 40 600 Euro (Broschüre zur gesetzlichen Krankenversicherung); Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen - fünf Publikationen zwischen 8833,40 Euro (Hochwasserschutzfibel) und 72 059,39 Euro (Radverkehrswegeplan); Bundesministerium für Bildung und Forschung - vier Publikationen zwischen 4456,76 Euro Flyer und 98 738,66 Euro (Gesamtkonzeption Broschüre ‚1stein‘); Das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) weist zwei Publikationen mit insgesamt 106 000 Euro aus, während das Presse- und Informationsamt der Regierung 20 Publikationen mit Kosten zwischen 3700,40 Euro (Dokumentation Journalistenseminar ‚Integrationsmodell für islamische Bevölkerungsgruppen in Europa‘) und 5 527 978 Euro (Zeitschrift Deutschland) angibt.

Die Personalkosten für die Anzahl der an den Publikationen beteiligten Beschäftigten werden -unterteilt nach Ressorts und nachgeordneten Bereichen - mit 129 403 Euro beim BMZ und 4 345 275 Euro für den nachgeordneten Bereich des BMVg angegeben.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_003/02
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