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154/2003
Datum: 07.07.2003
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heute im Bundestag - 07.07.2003

Rahmenplan für Verbesserung von Agrarstruktur und Küstenschutz vorgelegt

Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/POT) Für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" stehen im Jahr 2003 Mittel in Höhe von 1,26 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon entfallen 764,7 Millionen Euro auf den Bund und 491,39 Millionen Euro auf die Länder. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung ( 15/1201) zum Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 2003 bis 2006 hervor. Die Mittel dienen dem Ziel, eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land- und Forstwirtschaft zu gewährleisten und deren Eingliederung in den Gemeinsamen Markt der Europäischen Gemeinschaften zu erleichtern sowie den Küstenschutz zu verbessern.

Die Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe betragen im Jahr 2003 insgesamt 839,7 Millionen Euro, von denen auf den Bund 529,12 Millionen Euro und auf die Länder 310,59 Millionen Euro entfallen. Mit 469,93 Millionen Euro stehen in diesem Jahr die meisten Mittel für die Verbesserung der ländlichen Strukturen zur Verfügung. Darüber hinaus verteilen sich die Finanzmittel folgendermaßen: 310,33 Millionen Euro entfallen auf die Verbesserung der Produktions- und Vermarktungsstrukturen, 290,53 Millionen Euro auf die nachhaltige Landbewirtschaftung, 62,02 Millionen Euro auf forstwirtschaftliche Maßnahmen, 101,61 Millionen Euro auf den Küstenschutz und 21,67 Millionen Euro auf sonstige Maßnahmen. Die Fortschreibung des Rahmenplans sieht für das Jahr 2004 insgesamt Mittel in Höhe von 1,329 Milliarden Euro (Bund: 814,34 Millionen Euro, Länder: 514,22 Millionen Euro), für das Jahr 2005 1,338 Milliarden Euro (Bund: 820,38 Millionen Euro, Länder: 517,89 Millionen Euro) und für das Jahr 2006 1,342 Milliarden Euro (Bund: 822,87 Millionen Euro, Länder: 519,55 Millionen Euro) vor.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_154/12
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