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261/2003
Datum: 25.11.2003
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heute im Bundestag - 25.11.2003

Novelle der Handwerksordnung mit Änderungen angenommen

Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit

Berlin: (hib/VOM) Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat am Dienstagvormittag dem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften ( 15/1206) in geänderter Fassung zugestimmt. Gegen den Entwurf votierten CDU/CSU und FDP. Das Gesetz soll am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten werden.

Damit wird für zahlreiche Gewerbe die Meisterprüfung als Voraussetzung für den Berufszugang abgeschafft. Vorgesehen ist, dass die in der Anlage A zur Handwerksordnung (Vollhandwerk) aufgeführten Berufe auf jene Gewerbe beschrägt werden sollen, bei deren Ausübung Gefahren für die Gesundheit oder das Leben Dritter entstehen können. Alle übrigen Gewerbe, die bisher zum Vollhandwerk zählten, sollen in die Anlage B (handwerksähnliche Gewerbe) überführt werden. Dies bedeutet, dass sie von den Gewerbetreibenden dann auch ohne obligatorischen Meistertitel ausgeübt werden können. Für Existenzgründer entfällt die Hürde der Meisterprüfung als Voraussetzung für den Berufszugang, was sich nach Meinung der Koalition positiv auf das Gründungsgeschehen auswirken würde. Für die in Anlage B überführten Handwerksgewerbe soll die Möglichkeit bestehen, dass die Meisterprüfung auf freiwilliger Basis als "Qualitätssiegel" abgelegt wird. Aufgehoben werden soll darüber hinaus "das Inhaberprinzip". Dies bedeutet, dass natürliche Personen und Personengesellschaften handwerkliche Betriebe gründen und Unternehmen führen können, ohne dass sie selbst die handwerkliche Befähigung haben müssen. Der Änderungsantrag der Koalition beinhaltet eine Reihe von Klarstellungen zu dem Gesetzentwurf. So wird festgestellt, dass in allen Handwerken, für die bisher Ausbildungsordnungen oder Meisterprüfungsordnungen bestanden, der Zugang zur freiwilligen Meisterprüfung gewährt werden muss. Jeder, der ein Gewerbe der Anlage B ausüben will und sich der freiwilligen Meisterprüfung nicht unterziehen möchte, kann betriebwirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse erwerben, die für eine erfolgreiche Betriebführung von Bedeutung sind.

Der Ausschuss stimmte noch nicht über den wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 15/1481) ab. Mehrheitlich abgelehnt wurden dagegen Anträge der CDU/CSU zum "Handwerk mit Zukunft" ( 15/1107) und der FDP, den Meisterbrief zu erhalten und die Handwerksordnung "zukunftsfest" zu machen ( 15/1108).

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_261/02
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