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238/2004
Datum: 05.10.2004
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heute im Bundestag - 05.10.2004

FDP will bereits beschlossene Tabaksteuererhöhungen zurücknehmen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion tritt dafür ein, die bereits beschlossenen Erhöhungen der Tabaksteuer zum 1. Dezember 2004 und zum 1. September 2005 zurückzunehmen. Dazu hat sie einen Entwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes ( 15/3813) vorgelegt. Damit solle verhindert werden, so die Fraktion, dass aufgrund des veränderten Konsumverhaltens das Steueraufkommen weiter sinkt. Die Liberalen verweisen darauf, dass die Tabaksteuer für Zigaretten, Zigarren und Zigarillos zum 1. März 2004 angehoben wurde. Weitere Erhöhungsstufen stünden am 1. Dezember sowie am 1. September 2005 bevor. Die Steuermehreinnahmen seien für 2004 mit circa 1,05 Milliarden Euro, für 2005 mit etwa 2,16 Milliarden Euro und für die Jahre 2006 bis 2008 mit jeweils ungefähr 2,71 Milliarden Euro beziffert worden, heißt es in dem Entwurf. Das Bundesfinanzministerium habe inzwischen mitgeteilt, dass beim Tabaksteueraufkommen Ende August dieses Jahres ein Rückgang von 6,8 Prozent, das entspreche rund 600 Millionen Euro, gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen gewesen sei.

Die Steuererhöhung zum 1. März werde voraussichtlich nicht zu den erwarteten Einnahmen von etwa 1,05 Milliarden Euro führen, so die Abgeordneten. Dennoch habe das Ministerium mitgeteilt, dass der Tabakkonsum nicht zurückgehe. Gegenüber 167,39 Milliarden Zigaretten 2003 werde der Verbrauch in diesem Jahr auf 167,77 Milliarden Stück geschätzt. Der Rückgang beim Konsum von Fabrikzigaretten betrage 13 Prozent. Der Verbrauch von Schmuggelzigaretten und Zigaretten aus legalen Grenzverkäufen werde in diesem Jahr um 100 Prozent gegenüber 2003 steigen. Für die FDP belegten diese Zahlen, dass weder die fiskalischen noch die gesundheitspolitischen Ziele der Tabaksteuererhöhungen eintreten werden. Weitere Steuererhöhungen dürften diesen Effekt noch verstärken, heißt es abschließend.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_238/08
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