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074/2005
Datum: 10.03.2005
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heute im Bundestag - 10.03.2005

"Unsere Geschichten sollen nicht von Hollywood erzählt werden"

Ausschuss für Kultur und Medien

Berlin: (hib/BES) "Mit Deutschland allein habe ich mehr Arbeit als mit den übrigen 24 Ländern" - so lautet das Fazit der EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, zum Streit über das deutsche öffentlich-rechtliche Fernsehen. Die Medienkommissarin, die am Donnerstagnachmittag zum Informationsaustausch im Ausschuss für Kultur und Medien war, kritisierte bei dieser Gelegenheit die mangelnde Definition des Grundversorgungsauftrags des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Deutschland. Diese sei "schwammig" und "nicht klar". Die Nationalstaaten hätten zwar das Recht, über die Finanzierungsart - durch Steuern, Gebühren oder Beihilfen - zu entscheiden. Diese Zuwendungen seien aber an einen Auftrag gebunden, der transparent definiert sein müsse. Die Kommission sei wiederum verpflichtet, diese Transparenz zu prüfen. "Ich würde mir wünschen, dass diese Sache schnell vom Tisch ist", so Reding. Erfreut zeigte sich die Kommissarin darüber, dass Deutschland sich am EU-Programm Media 2007 beteilige, das den audiovisuellen Sektor in der EU unterstützen soll. Wichtig sei dabei auch die europäische Filmförderung, so Reding. "Unsere Geschichten sollen nicht von Hollywood erzählt werden", sagte sie. Es sei auch wichtig, dass der europäische Film stärker auf internationale Märkte vordringt und Europa auf internationalen Festivals präsent sei.

Zum Streit über die Dienstleistungsrichtlinie sagte die Kommissarin, sie habe selten so viel Hysterie gesehen, die auf so wenigen Tatsachen beruhe. Die Regelung habe nichts mit sozialem Dumping zu tun. Dafür sorge die Entsenderichtlinie der EU. Es sei an den deutschen Behörden, ihrerseits dafür zu sorgen, dass die Unternehmen sich daran halten und ausländische Arbeitnehmer nach deutschem Recht vergütet und behandelt werden. Reding stellte zudem fest, dass der audiovisuelle Bereich aus dem Geltungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen sei. Wenn es einer Präzisierung in dieser Hinsicht bedürfe, sei sie dazu bereit.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_074/01
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