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213/2006
Datum: 10.07.2006
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heute im Bundestag - 10.07.2006

140 Mitarbeiter im Ministerium für Verbraucherpolitik zuständig

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind etwa 140 Personen ganz oder teilweise mit verbraucherpolitischen Themen beschäftigt. Davon befassen sich etwa 95 in der Abteilung "Lebensmittelsicherheit, Veterinärwesen" mit Fragen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2141) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/1716) mit. Etwa 45 weitere Personen hätten in der Abteilung "Verbraucherschutz, Ernährung, Bio- und Gentechnik" sowie im Planungsstab Aufgaben auf dem Gebiet des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes. Darüber hinaus nähmen auch andere Arbeitseinheiten des Ministeriums verbraucherpolitische Aufgaben wahr, sodass die Gesamtzahl der zumindest teilweise mit Verbraucherthemen befassten Mitarbeiter noch höher sei. Auch im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie im Bundesinstitut für Risikobewertung mit insgesamt etwa 740 Planstellen bildeten verbraucherpolitische Themen den Schwerpunkt.

Wie die Regierung weiter darlegt, zielt ihre Verbraucherpolitik darauf ab, die "berechtigten Interessen" der Verbraucher auf allen wesentlichen Politikfeldern zur Geltung zu bringen. Es müsse sichergestellt werden, dass diese Interessen in wirtschaftspolitischen, gesellschaftspolitischen und umweltpolitischen Entscheidungen berücksichtigt werden. Leitbild sei der "mündige Verbraucher" als eigenverantwortlich handelnder Konsument und Marktteilnehmer. Wesentliche Instrumente des vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes bei Lebens- und Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und verbrauchernahen Produkten seien neben den gesetzlichen Regeln die EU-rechtlich vorgeschriebenen Eigenkontrollen der Wirtschaft, die Meldepflichten sowie die amtliche Lebensmittelüberwachung und -kontrolle. Dazu sollen nach Regierungsangaben die freiwilligen, privatrechtlich organisierten Qualitätssicherungssysteme der Wirtschaft und die amtliche Lebensmittelkontrolle soweit wie möglich miteinander verzahnt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_213/01
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