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231/2006
Datum: 02.08.2006
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heute im Bundestag - 02.08.2006

Tierzüchter sollen künftig stärker auf genetische Vielfalt achten

Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung plant eine Neuordnung des Tierzuchtrechts. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf ( 16/2292) vorgelegt, der ein neues Tierzuchtgesetz enthält sowie das Rinderregistrierungsdurchführungsgesetz, das Tierseuchengesetz und das Tierschutzgesetz ändert. Zum einen sollen die bisherigen Regelungen zur künstlichen Besamung an EU-Vorgaben angepasst werden. Zum anderen muss die Regierung nach eigener Darstellung internationalen Verpflichtungen "zur Erhaltung tiergenetischer Ressourcen" nachkommen, die als Bestandteil der biologischen Vielfalt betrachtet werden. Der Entwurf enthält Rechtsgrundlagen für eine regelmäßige Beobachtung (Monitoring) von Tierbeständen sowie der verbliebenen genetischen Vielfalt innerhalb von Rassen. Darüber hinaus solle verdeutlicht werden, dass die Zuchtorganisationen mit der Registrierung von Zuchttieren in Zuchtbüchern sowie durch Zuchtprogramme dazu beitragen, die genetische Vielfalt zu bewahren. Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen sollen künftig nicht mehr in der Verantwortung von Behörden liegen, sondern auf die Zuchtorganisationen übertragen werden. Die Anforderungen an Züchter, Zuchtorganisationen und Behörden will die Regierung weitgehend auf die EU-Maßstäbe für das Tierzuchtrecht zurückführen. Sie unterstützt nach eigener Aussage die Entwicklung "leistungsfähiger und wettbewerbsfähiger" Zuchtorganisationen. Die länderübergreifende Tätigkeit dieser Organisationen soll durch den Abbau von länderspezifischen Ermächtigungen erleichtert werden. Die Möglichkeit grenzüberschreitender Tätigkeit will die Regierung ebenfalls regeln. Dazu gehöre, dass Zuchtorganisationen, die in anderen EU-Staaten anerkannt sind, in Deutschland tätig werden können. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme 23 Anmerkungen zu dem Gesetzentwurf gemacht. Unter anderem solle sich die Regierung bei der EU-Kommission dafür einsetzen, dass die Förderung der Tierzucht fortgesetzt wird. Ohne Fördermöglichkeiten könnten die im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben nicht erfüllt werden. Vor allem sollte die Tierzucht in kleinen und mittleren Agrarunternehmen auch in Zukunft gefördert werden. Ferner sollte die Regierung regeln, wer die Maßnahmen zur Erhaltung der genetischen Vielfalt bezahlen muss. Vorschlagen wird, dass der Bund 80 Prozent und die Länder 20 Prozent der Mittel übernehmen. Die Regierung teilt in ihrer Gegenäußerung die Sorgen der Länder im Hinblick auf einen Wegfall der bisherigen Fördermöglichkeiten für die Tierzucht. Sie will sich gegenüber Brüssel dafür einsetzen, dass auch künftig Beihilfen möglich sind. Dagegen lehnt sie es ab, eine Kostenerstattung für die Zuchtorganisationen zu regeln. Zum einen wäre dies eine Subvention, die von Brüssel genehmigt werden müsste, zum anderen hält es die Regierung für zumutbar, dass die Zuchtorganisationen die Kosten für die Datenübermittlung zur Bewertung der genetischen Vielfalt selbst tragen. Das Monitoring werde von den Landesbehörden übernommen und wäre damit von den Ländern zu finanzieren. Soweit der Bund bei der Bewertung der genetischen Vielfalt und bei der Datenübermittlung mitwirke, würde er die entsprechenden Kosten tragen. Es sei allerdings nicht gerechtfertigt, so die Regierung weiter, die Kosten in dem Verhältnis zwischen Bund und Ländern aufzuteilen, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_231/01
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