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Juni 01/1998
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Wahltermin nicht zur Sommerzeit

(re) Die Termine für die Bundestagswahlen sollen nicht mit Hauptferienzeiten kollidieren und künftig in den Monaten September bis November liegen. In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am 28. Mai mit 613 Ja-Stimmen gegen 1 Nein-Stimme einen von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. gemeinsam vorgelegten Entwurf zur Änderung des Grundgesetzartikels 39 (13/9393) angenommen und ist damit einer Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses (13/10590) gefolgt.
Danach ist mit Wirkung für die 14. Wahlperiode die Neuwahl des Bundestages statt frühestens 45 nunmehr 46 und statt spätestens 47 nunmehr 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode vorgesehen. Bei einer Neuwahl im 48. Monat der Wahlperiode kann sich diese je nach dem Zeitpunkt des Zusammentritts des neuen Bundestages bis auf 49 Monate verlängern.
Hintergrund der Initiative war die Möglichkeit, daß sich nach derzeitiger Regelung der Zeitraum für Wahlen je nach Termin und Zusammentritt des neuen Bundestages weiter nach vorne schiebt, sodaß die Zeiträume für Neuwahlen in die Ferienzeit fallen können.
Die Neuregelung soll nicht bei Auflösung des Bundestags gelten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801024a
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