Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1998 > Blickpunkt Bundestag - Juni 1998, Nr. 1/98, Seite 2, Inhalt >
Juni 01/1998
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Schutz sichergestellt

(um) Die Verordnung über elektromagnetische Felder wird nicht überarbeitet. Dies hat der Bundestag am 29. Mai beschlossen. Er lehnte damit auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (13/10829) einen Antrag der Bündnisgrünen (13/3365) über ein Zehn-Punkte-Programm gegen Elektrosmog ab.
Die Bündnis 90/Die Grünen hatten sich in ihrem Antrag weiterhin dafür eingesetzt, für Anlagen des Stromversorgungs- und des Sendefunknetzes eine Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz einzuführen. Zudem sollte die Regierung nach dem Willen der Fraktion für den Schutz vor nichtionisierenden Strahlen ein umfassendes eigenes Strahlenschutzvorsorgegesetz vorlegen.
Ein Entschließungsantrag der SPD (13/6728) zur Großen Anfrage Elektrosmog (13/3184, 13/5256) wurde ebenfalls vom Plenum zurückgewiesen. Mit dem Entschließungsantrag sollte die Regierung unter anderem aufgefordert werden, sich auf nationaler und internationaler Ebene für eine Intensivierung der Grundlagenforschung zu den biologischen Wirkungsmechanismen elektromagnetischer Felder einzusetzen. Außerdem sollte nach dem Willen der Sozialdemokraten sichergestellt werden, daß die Verordnung über elektromagnetische Felder dem jeweils aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepaßt wird.
Der Fachausschuß vertrat zuvor mehrheitlich die Ansicht, die Verordnung stelle die gebotenen Schutz- und Vorsorgemaßnahmen für elektromagnetische Felder bei bestimmten Anlagen sicher. Eine Aufstockung der Mittel für die Forschung zu den potentiellen nicht thermischen Wirkungen der Felder auf den Menschen sei nicht erforderlich.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801058d
Seitenanfang
Druckversion