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Juli 02/1998
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Rechtssprechung wird nicht geändert

(fa) Die Forderung der SPD, gesetzlich sicherzustellen, daß in bezug auf sexuelle Handlungen von Prostituierten zivilrechtlich wirksam Vereinbarungen getroffen werden können, hat der Bundestag auf Empfehlung des Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13/11174, 13/11183) am 17. Juni abgelehnt. In einem Gesetzentwurf (13/8049) hatte die Fraktion darauf hingewiesen, nach der bisherigen Rechtssprechung werde ein zwischen Prostituierter und ihrem Kunden geschlossener Vertrag als sittenwidrig und damit als zivilrechtlich nicht wirksam bewertet. Aus dieser Einschätzung ergeben sich, so die Fraktion, weitreichende rechtliche Benachteiligungen für die Betroffenen. Künftig sollte daher das Entgelt für die Dienstleistung von Prostituierten zivilrechtlich wirksam vereinbart werden können.
Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Entwurf der Bündnisgrünen (13/6372, 13/7440). Darin wollte die Abgeordneten unter anderem erreichen, daß Prostituierte zivilrechtlichen Schutz in Anspruch nehmen und ein reguläres Arbeitsverhältnisses vereinbaren können. Strafrechtliche Vorschriften, die eine abhängige Beschäftigung verbieten und Prostituierte kriminalisieren, wollte die Fraktion streichen lassen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802040a
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