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Juli 02/1998
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Scientology soll weiter beobachtet werden

(fa) Die Scientology-Organisation soll weiter durch den Verfassungsschutz beobachtet werden. Sie ist nach Ansicht der Enqute-Kommission "Sogenannte Sekten und Psychogruppen" keine religiöse Gemeinschaft sondern eine politisch-extremistische Bestrebung, so Ortrun Schätzle (CDU/CSU) in der Debatte zum Abschlußbericht der Kommission am 19. Juni. Auch Wolfgang Weng (F.D.P.) hält eine Beobachtung der Scientology-Organisation weiterhin für erforderlich. Es gebe Hinweise auf politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar seien.
Außerdem schlage die Kommission vor, so Schätzle weiter, den pauschalen und stigmatisierenden Begriff der "Sekte" nicht mehr und statt dessen den Begriff "neue religiöse und ideologische Gemeinschaften" zu verwenden. Menschen, die sich zu sogenannten Sekten und Psychogruppen hingezogen fühlten, seien in der Regel keine passiven Opfer. Vielmehr suchten sie ihre Wünsche und Erwartungen mit passenden Gruppenmustern zu befriedigen. Dies könnte für den einzelnen ein Zugewinn bedeuten oder aber zu erheblichen und schweren Konflikten führen.
Nach Angelika Mertens (SPD) habe die Arbeit der Enquete-Kommission gezeigt, wie falsch es sei, beim Thema Sekten und Psychogruppen per se keinen staatlichen Handlungsbedarf zu sehen. Zwar habe der Staat und damit auch die Politik in keinster Weise religiöse Inhalte zu bewerten. Folglich habe die Kommission auch klar und deutlich empfohlen, Artikel 4 des Grundgesetzes weder zu ändern noch zu ergänzen. Allerdings stehe dieses nicht im Widerspruch zur staatlichen Verpflichtung der Gefahrenabwehr. Es bestehe sehr wohl Handlungsbedarf, wenn zum Beispiel einige dieser Gruppen gegen geltendes Recht verstoßen oder wenn sie rechtsfreie Räume mißbrauchten und es dadurch zu einer Rechtsgütergefährdung komme.
Der Mehrheitsbericht von CDU/CSU, SPD und F.D.P. betont laut Angelika Köster-Loßack (B 90/Grüne) zwar, religiöse Minderheiten bedrohten weder Staat noch Gesellschaft. Diese Position werde im Bericht aber nicht durchgängig vertreten. So wolle die Kommissionsmehrheit mit einem Gesetz zur Lebenshilfe den sogenannten Psychomarkt regulieren und den Wucherparagraphen verschärfen. Außerdem wolle sie im Vereins- und Steuerrecht verankern, daß Religionsgemeinschaften verfassungs- und rechtstreu zu sein haben, so als handle es sich um potentielle Verfassungsfeinde. Durch diese Handlungsempfehlungen werde, so Köster-Loßack, der Eindruck erweckt, daß Gefahr im Verzug sei. Es gebe jedoch keine Erkenntnisse, daß in diesem Bereich in Deutschland Gesetzesverletzungen oder moralisch unvertretbares Verhalten gehäuft vorkommt. Daher lehne die Fraktion das Mehrheitsvotum ab.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802040c
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