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September 03/1998
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Etat soll 1999 um 8,5 Milliarden steigen

(hh) Nur zwei Tage Zeit hatte in diesem Jahr der Bundestag, um den Haushaltsentwurf der Bundesregierung zum Etat 1999 (13/11100) zu diskutieren. Danach wurde der Gesetz-entwurf am 3. September an den Haushaltsausschuß überwiesen. Da dieser jedoch vor der Bundestagswahl am 27. September nicht mehr über das umfangreiche Regelwerk beraten kann, unterliegt der Entwurf der sogenannten Diskontinuität. Inwieweit in der kommenden, 14. Legislaturperiode auf die Zahlen zurückgegriffen wird, muß die neue Regierung entscheiden. So könnte das Zahlenwerk übernommen oder lediglich mit einem Ergänzungsetat versehen erneut in den Bundestag eingebracht werden.
Nach dem jetzt beratenen Entwurf sollen sich  im kommenden Jahr die Ausgaben und die Einnahmen des Bundes auf 465,3 Milliarden DM belaufen. Gegenüber dem Haushaltsplan 1998 bedeutet dies ein Plus von 8,5 Milliarden DM. Für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sieht der Entwurf 267,36 Milliarden DM und für Investitionen 57,48 Milliarden DM vor. Der Schuldendienst beläuft sich auf 57,62 Milliarden DM, während für Personalausgaben 52,55 Milliarden DM vorgesehen sind. Kredite sind im Haushaltsjahr 1999 bis zur Höhe von 56,2 Milliarden DM eingeplant.
Größter Einzeletat ist der des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung mit 163,19 Milliarden DM (1998: 150,38 Milliarden DM), gefolgt von der Bundesschuld mit 77,45 Milliarden DM (82,1 Milliarden DM). Es folgen der Haushalt des Bundesverteidigungsministeriums mit 47,52 Milliarden DM (46,68 Milliarden DM) und der Etat des Bundesverkehrsministeriums mit 42,91 Milliarden DM (42,6 Milliarden DM).
Die größten Zuwächse können nach dem Entwurf der Bundestag mit 12 Prozent Aufwuchs und der Bundesrechnungshof mit 33,7 Prozent verzeichnen. Um 10,1 Prozent anwachsen soll auch der Etat der Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau - von 11,25 Milliarden DM auf 12,39 Milliarden DM. Um 7,5 Prozent wachsen soll auch das Budget des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Auch das Bundeskanzleramt (plus 6,9 Prozent), das Justizministerium mit einem Aufwuchs von 4,3 Prozent, und das Gesundheitsministerium (plus 4,4 Prozent) sollen im kommenden Jahr mehr Geld ausgeben dürfen.
Über weniger Geld verfügen können soll nach dem Entwurf der Bundesregierung das Bundespräsidialamt (minus 4,8 Prozent), das Finanzministerium mit minus 4,3 Prozent und das Wirtschaftsministerium, das auf 8,3 Prozent verzichten soll. Nach den Planungen soll ebenfalls das Bundesverfassungsgericht  4,2 Prozent seines derzeitigen Etats im kommenden Jahr einsparen. Die Bundesschuld soll um 5,6 Prozent abgebaut werden.
Der Bundeshaushalt 1999 und der Finanzplan 1998 bis 2002 (13/11101), der ebenfalls überwiesen wurde, sind geprägt durch eine "maßvolle Ausgabenentwicklung", wie es heißt. Die Ausgaben des Bundes steigen danach 1999 gegenüber dem aktualisierten Soll 1998 um rund 0,4 Prozent. Von 1998 bis 2002 liege der jahresdurchschnittliche Ausgabenzuwachs bei rund 1,1 Prozent. Damit werde die Empfehlung des Finanzplanungsrates eingehalten, das Ausgabenwachstum der öffentlichen Haushalte im mittelfristigen Zeitraum auf maximal 2 Prozent zu begrenzen. Die vorgesehene Ausgabenlinie unterstützt laut Bundesregierung die angestrebte Rückführung der Staatsquote auf das vor der Wiedervereinigung erreichte Niveau von 46 Prozent des Bruttoinlandspruduktes (BIP). Der Rückgang der investiven Ausgaben sei auf die zu erwartenden geringeren Entschädigungsleistungen aus Gewährleistungen zurückzuführen, die mit 2,7 Milliarden DM um 1,2 Milliarden DM unter dem Soll 1998 veranschlagt seien. Demgegenüber würden die Ausgaben in wichtigen Investitionsbereichen wie zum Beispiel der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur steigen, so die Bundesregierung. Auch das Volumen der Sachinvestitionen werde um fast 6,5 Prozent auf 14,5 Milliarden DM in 1999 wachsen. Mit dem Haushaltsplan 1999 setze die Regierung die Reduzierung der Neuverschuldung fort: Die Nettokreditaufnahme sinke um 200 Milliarden DM und gehe damit im vierten Jahr in Folge zurück, heißt es in der Unterrichtung.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9803/9803029a
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