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Februar 01/1999
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Integration von Ausländern

Standpunkte der Fraktionen zur doppelten Staatsangehörigkeit

Gruppe
Der Beginn der Debatte über die Vor- und Nachteile der Doppelten Staatsangehörigkeit liegt fast neunzig Jahre zurück und hat seine Wurzeln in einem Gesetz, das 1913 erlassen wurde: "Wir, Wilhelm, König von Preußen, verordnen im Namen des Reiches, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags was folgt". So begann der Regierungsentwurf zu einem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, genannt RuStAG, in dem zum Prinzip erhoben wurde, was im Grundsatz bis heute gilt: Deutscher ist der, der von Deutschen abstammt. Im Forum des Blickpunkt Bundestag spiegelt sich die aktuelle Diskussion zum Thema Integration von Ausländern in den Statements der innenpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen wider.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9901/9901006
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