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Februar 01/1999
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Schengen-Bericht 1997 von Regierung positiv bewertet

(in) Die Ergebnisse im Schengen-Erfahrungsbericht 1997 sind positiv zu bewerten. Dies erklärte Fritz Rudolf Körper, Staatssekretär im Innenministerium am 27. Januar im Fachausschuß. Bisher hätten weit mehr als eine Milliarde Menschen von der Möglichkeit des freien Personenverkehrs zwischen den Schengen-Staaten Gebrauch gemacht. Lediglich Frankreich führe weiterhin Personenkontrollen an den Binnengrenzen zu Belgien und Luxemburg durch. Begründet werde dies mit den Auswirkungen der niederländischen Drogenpolitik.

Für die Bundesrepublik hätten die Kontrollfreiheit an den Schengen-Binnengrenzen und die damit verbundene Erleichterung des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs keine beachtlichen negativen Auswirkungen im Bezug auf die Kriminalitätslage nach sich gezogen. So konnte Körper zufolge im Grenzgebiet ein Rückgang der polizeilich registrierten Straftaten auch nach dem Wegfall der verdachtsunabhängigen Personenkontrollen bei der Grenzüberschreitung verzeichnet werden.

BGS verstärkt im Einsatz

Demgegenüber sei allerdings ein deutlicher Anstieg im Bereich der unerlaubten Einreise festzustellen. Dies hätte zu einem verstärkten Einsatz von Bundesgrenzschutz (BGS) und den Länderpolizeien geführt. Die dabei erreichten Erfolge wiesen einerseits auf die Wirksamkeit der im Schengener Rahmen vereinbarten Ausgleichsmaßnahmen hin. Andererseits würden damit die Anstrengungen der Bundesländer dokumentiert, auf den Wegfall der Binnengrenzkontrollen mit weiterentwickelten Fahndungsstrategien zu reagieren.

CDU/CSU, F.D.P. und die PDS kritisierten, die Daten von 1997 seien zu alt, um auf deren Grundlage eine sachlich fundierte Diskussion und Bewertung der Erfahrungen mit dem Schengen-Abkommen vorzunehmen. Daher forderten die Fraktionen die Regierung auf, in nächster Zeit einen aktuelleren Bericht vorzulegen. Außerdem solle die Regierung nicht nur einmal im Jahr über den Fortgang des Abkommens informieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9901/9901025a
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