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Februar 01/1999
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Mehrausgaben für Unterhaltsvorschuß und Wohngeld

(hh) Für Ausgaben nach dem Unterhaltsvorschußgesetz (UVG) werden bis zu 60 Millionen DM mehr benötigt als noch im Bundeshaushalt für das Jahr 1998 veranschlagt. Das Bundesfinanzministerium hat deshalb eine entsprechende überplanmäßige Ausgabe auf Antrag des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend genehmigt, teilt die Bundesregierung in einer Unterrichtung ( 14/231) mit.

Der Mehrbedarf beruht den Angaben zufolge darauf, daß in den alten Bundesländern die Zahl der Anspruchsberechtigten nach dem UVG gestiegen ist. Diesem Anstieg stehe aber ein geringerer Rückgang in den neuen Bundesländern gegenüber.

Zudem machten in den alten Bundesländern die Sozialämter verstärkt von ihrem gesetzlichen Recht Gebrauch, sich auch rückwirkend Unterhaltsvorschußleistungen erstatten zu lassen, soweit der Berechtigte nach dem UVG einen vorrangigen Anspruch hat.

Mittel für Wiederaufbau

Das Bundesfinanzministerium hat auf Antrag des Entwicklungshilfeministeriums einer überplanmäßigen Ausgabe von 18 Millionen DM für die bilaterale Technische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern zugestimmt ( 14/236).

Nach ihren Angaben dienen die zusätz lichen Mittel der Finanzierung des Wiederaufbaus in den von den Wirbelstürmen betroffenen Ländern Mittelamerikas. Vor allem soll durch die Wiederherstellung der Infrastruktur sowie die Beseitigung von Schäden in deutschen Entwicklungshilfeprojekten der notleidenden Bevölkerung geholfen werden.

Ebenfalls hat der Finanzminister einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 1998 bis zur Höhe von 140 Millionen DM zugestimmt. Die zusätzlichen Ausgaben sind erforderlich, weil aufgrund angestiegener Geburtenzahlen mehr Erziehungsgeld in Anspruch genommen wird ( 14/210).

Zusätzliche Mittel für Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz bis zur Höhe von 80 Millionen DM hat der Bundesfinanzminister bereitgestellt ( 14/263). Laut Wohngeldgesetz wird danach Wohngeld, das von einem Bundesland bezahlt wird, diesem zur Hälfte wieder erstattet.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9901/9901043c
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