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März 02/1999
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Diskussion um Leipziger Gerichtsbau

(hh) Während der Etat des Bundesverfassungsgerichts am 3. März den Haushaltsausschuß ohne Diskussion und ohne Änderung passierte, gab es beim Etat des Justizministeriums eine Diskussion über die Kosten für das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Hier gibt es nach der Darstellung der Ausschußmitglieder und der Regierung erhebliche und gravierende Differenzen zwischen den beteiligten Bundesministerien, dem Bundesrechnungshof und dem Bundesverwaltungsgericht über die Gesamtkosten. Der Bundesrechnungshof geht davon aus, daß insgesamt 124 Millionen DM ausreichen würden; die Regierung rechnet hingegen mit Gesamtkosten von 150 Millionen DM.

Grundlage der unterschiedlichen Prognosen ist die unterschiedliche Beurteilung, was funktionsgerecht ist und was nicht. Deshalb forderten die Koalitionsfraktionen, die Entscheidung über die 1999 zur Verfügung stehenden Mittel zurückzustellen; die PDS­Fraktion forderte, die Gesamtausgaben des Bundes von 169 Millionen DM auf 110 Millionen DM zu kürzen. Die Ausschußmitglieder waren sich dann einig, dieses Kapitel zum Schluß der Haushaltsberatungen erneut aufzurufen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9902/9902035c
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