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April 03/1999
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552 ABGEORTNETE BILLIGTEN BESCHLUSSEMPFEHLUNG

Bundestag gab "grünes Licht" für höhere BAföG­Zahlungen

(bf) Der Bundestag hat am 25. März "grünes Licht" für eine Anhebung der Bedarfssätze nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) um zwei Prozent und der Elternfreibeträge um sechs Prozent gegeben. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/371) fand auf Beschlußempfehlung des Bildungs­ und Forschungsausschusses ( 14/581) in leicht geänderter Form die Zustimmung von 552 Abgeordneten. 31 Parlamentarier enthielten sich der Stimme.

Sofern die Änderungsnovelle auch den Bundesrat passiert, würde der Höchstfördersatz nach dem BAföG damit um 20 DM monatlich in Westdeutschland auf 1.030 DM und in Ostdeutschland auf 1.020 DM steigen. Regierungsangaben zufolge entstehen für den Bund durch die vorgesehene Anpassung der Freibeträge und der Bedarfssätze sowie der übrigen Maßnahmen Mehrausgaben von insgesamt 50 Millionen DM in 1999 und von 172 Millionen DM im kommenden Jahr. Einem Bericht des Haushaltsausschusses ( 14/582) zufolge ist das neue Gesetz mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.

Die F.D.P. konnte sich mit einem Änderungsantrag ( 14/651) im Parlament nicht durchsetzen, mit der Gesetzesnovelle die Höhe der Beträge, welche für die Unterkunft für Auszubildende in den neuen Ländern vorgesehen sind, an das Niveau für vergleichbare Fälle in den alten Ländern anzupassen. Dafür hatte sich laut einer Unterrichtung der Bundesregierung ( 14/460) auch der Bundesrat ausgesprochen.

In ihrer Gegenäußerung verdeutlichte die Regierung allerdings, sie halte eine solche Maßnahme im Rahmen des besonders eilbedürftigen Änderungsgesetzes "nicht für opportun" und als ersten Schritt zur Konsolidierung der Ausbildungsförderung auch nicht für unabdingbar. Zunächst bedürfe es einer verläßlichen Datengrundlage, die nur durch eine aufwendige empirische Faktenerhebung geschaffen werden könnte. Dies würde das Verfahren jedoch verzögern.

Das Problem werde daher im nächsten BAföG­Bericht Ende des Jahres behandelt. Eine sich danach etwa als erforderlich erweisende umfassende Angleichung des Wohnbedarfs sollte dann der angestrebten grundlegenden Reform der Ausbildungsförderung vorbehalten bleiben, so die Regierung weiter.

Ebenfalls zurückgewiesen wurden Anträge der Liberalen (14/358) und der PDS ( 14/398 neu). Die F.D.P. hatte die Regierung auffordern wollen, "unverzüglich", spätestens aber bis Juni, einen Gesetzentwurf zur Reform des BAföG vorzulegen. Die Abgeordneten hatten sich dabei für ein sogenanntes Drei­Körbe­Modell aus einem Sockelbetrag, einem unverzinslichen Darlehen und einem möglichen weiteren Zuschuß ausgesprochen.

Die PDS hatte ein Inkrafttreten der geplanten BAföG­Reform bereits zum kommenden Wintersemester gefordert. Zudem solle die Ausbildungsförderung in das System einer sozialen Grundsicherung überführt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9903/9903046e
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