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Mai 04/1999
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VORLAGEN DER CDU/CSU ZURÜCKGEWIESEN

Neues Staatsbürgerschaftsrecht fand eine Mehrheit in den Ausschüssen

(in) Erstmals werden in Deutschland geborene Kinder von Ausländern unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Sie müssen sich jedoch bis zum 23. Lebensjahr entscheiden, ob sie diese behalten wollen. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. stimmten am 21. April im federführenden Innenausschuß und in den mitberatenden Ausschüssen für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie für Arbeit und Sozialordnung und Recht dem Gesetzentwurf von Abgeordneten aus ihrer Mitte zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts ( 14/533) zu. CDU/CSU und PDS votierten dagegen.

Die vom Innenausschuß verabschiedeten Änderungen berücksichtigen auch Empfehlungen der Ausschüsse für Recht und Inneres des Bundesrates zum Regierungsentwurf ( 14/744), der am 22. April im Bundestag eingebracht und den Ausschüssen ohne die Stellungnahme der Länderkammer überwiesen wurde. Sie betreffen Vereinfachungen beim Vollzug des Gesetzes, unter anderem bei der Registrierung der Staatsbürgerschaft bei der Geburt eines Kindes ausländischer Eltern und bei der Einbürgerung Jugendlicher unter 16 Jahren.

Ferner wurden Klarstellungen bei der Gewährleistung des Rechtsschutzes vor versehentlichem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit vorgenommen und Regelungen dafür getroffen, daß bei der Prüfung der Bindung an Deutschland Verfehlungen in der Jugend gegen die Belange der Bundesrepublik kein Hindernis für die Einbürgerung sein sollen, wenn glaubhaft dargestellt wird, daß man sich von solchen früheren Bestrebungen abgewandt hat.

Länderwünsche berücksichtigt

Einer Anregung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen folgend, erzielte der Innenausschuß Einvernehmen darüber, in einer Entschließung des Bundestages Bund und Länder zu bitten, beim Vollzug des Gesetzes die schwierige Situation bestimmter ausländischer Staatsangehöriger hinsichtlich des Ausscheidens aus ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit zu beachten.

Die deutsche Staatsbürgerschaft kann entsprechend den Beschlüssen des Innenausschusses künftig von Ausländern unter anderem erworben werden durch Geburt im Inland,

· wenn die Eltern seit acht Jahren in Deutschland leben, ·eine Aufenthaltsbescheinigung zum Zeitpunkt der Geburt besitzen oder

· seit drei Jahren über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügen; durch Antrag auf Einbürgerung,

· wenn sie seit acht Jahren rechtmäßig hier wohnen,

· eine Aufenthaltserlaubnis besitzen,

· den Lebensunterhalt für sich und die Familie bestreiten können,

· die bisherige Staatsangehörigkeit – sofern möglich – aufgeben,

· über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen,

· kein Ausweisungsgrund vorliegt und sie

· sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Verfassung bekennen.

Der Gesetzentwurf der CDU/CSU ( 14/535), wonach in Deutschland geborene Kinder von Ausländern die Zusicherung bekommen sollen, daß sie mit Vollendung des 18. Lebensjahres die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können, wenn sie aus der bisherigen Staatsbürgerschaft ausscheiden, wurde abgelehnt. Auch die Union wollte durch ihren Entwurf neue Regeln für die Einbürgerung einführen.

Mit Mehrheit wurden auch zwei Anträge der Union abgelehnt. Dabei geht es zum einen um die Schaffung eines modernen Ausländerrechts ( 14/532) und zum anderen um die Erarbeitung einer Konzeption für die bessere Integration

Union verläßt Rechtsausschuß

Im Rechtsausschuß verließen am selben Tag die Abgeordneten der CDU/CSU die Sitzung. Sie hatten zuvor die Art und Weise des Vorgehens der Regierungskoalition bei einem "derart wichtigen Thema" bemängelt.

Weder läge ein Protokoll der vorausgegangenen Expertenanhörung vor, noch habe man die zu dem Gesetzentwurf vorliegenden Änderungsanträge innerhalb der eigenen Arbeitsgruppe beraten können, weil sie so spät zugestellt worden seien. Jetzt solle das Ganze im "Galopp" debattiert werden. Das mache eine vernünftige Beratung unmöglich. Das Parlament werde mit diesem Verfahren "einfach degradiert". Der Antrag der CDU/CSU, eine Sondersitzung in der Haushaltswoche durchzuführen, wurde abgelehnt.

In der darauffolgenden Beratung des Gesetzentwurfes stellte die SPD heraus, es handele sich bei der Vorlage um einen "sinnvollen Einstieg in eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechtes", mit dem der Status der Menschen verbessert werden könne, für die die Bundesrepublik zu ihrer Heimat geworden sei. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies darauf, man hätte an einigen Punkten gerne eine weitergehende Reform gehabt. Der Gesetzentwurf stelle jedoch sicher, daß es in Zukunft nicht mehr möglich sei, "Kinder schon im Kreissaal auszubürgern". Insofern stimme man der Vorlage vorbehaltlos zu.

Konsens fehlt

Die F.D.P. betonte, sie habe die jetzige Lösung aus vielen Gründen gewollt. Wichtig sei, daß Kinder, die hier geboren werden, in eine "neue Identität" wachsen können. Deshalb sei die doppelte Staatsbürgerschaft in jungen Jahren richtig. Nach einer gewissen Zeit müßten sich die Betroffenen jedoch für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Insgesamt glaube man, einen vernünftigen Weg gefunden zu haben.

Die PDS­Fraktion bedauerte, daß sich die Vorstellungen von einer generellen doppelten Staatsbürgerschaft nicht durchsetzen konnten. Wahrscheinlich komme es jetzt zu einem Optionsmodell. Man habe immer noch verfassungsrechtliche Bedenken und werde sich aus diesem Grunde der Stimme enthalten. Sowohl von Seiten der SPD als auch von Bündnis 90/Die Grünen verwies man darauf, wie wichtig es gewesen wäre, mit der Opposition in den anstehenden verfassungsrechtlichen Fragen zu beraten. Insofern bedauere man den Auszug der CDU/CSU­Fraktion "zutiefst".

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9904/9904029
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