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Juli 06/1999
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DALAI LAMA ZU GAST BEIM AUSSCHUSS

Einsatz für Menschenrechte nicht auf Tibet beschränkt

(mr) Der Einsatz für die Menschenrechte ist ein universelles Anliegen und nicht auf Tibet beschränkt. Das hob der Dalai Lama, das religiöse und politische Oberhaupt des tibetischen Volkes, am 17. Juni bei einem Pressegespräch anläßlich seines Besuches beim Ausschuß für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe hervor.

All die Menschenrechtsverletzungen, die sich in Tibet ereigneten, so der Dalai Lama, passierten überall in der Welt. Wenn er also der Vorsitzenden des Ausschusses, Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen), für ihr persönliches Engagement und dem gesamten Ausschuß für seine Aktivitäten in Menschenrechtsfragen danke, so tue er dies nicht nur im Namen der Tibeter, sondern im Namen aller von Menschenrechtsverletzungen Betroffenen. Wichtig sei auch, so der Dalai Lama, daß der Einsatz für die Menschenrechte nicht nur für einzelne Personen von Bedeutung sei, sondern für alle Menschen des jeweiligen Landes. Denn gerade diejenigen, die aktiv in der Menschenrechtspolitik seien, seien auch oft die Personen, die Ideen und Visionen hätten und deshalb der eigenen Regierung kritisch gegenüberstünden und von dieser deshalb unterdrückt würden.

Zur speziellen Lage in Tibet, so der Gast, wolle er nichts mehr sagen, da diese ja hinlänglich bekannt sei. Ihm gehe es jetzt darum, Roth und dem Ausschuß Dank zu sagen für deren Engagement.

Nach seiner eigenen Rolle befragt, erklärte der Dalai Lama, für Tibet strebe er Autonomie und freie Wahlen an. Wenn die Tibeter dabei beschließen würden, die Institution des Dalai Lama abzuschaffen, so werde er diesem Beschluß folgen.

Zuvor hatte Roth den Dalai Lama im Namen des Ausschusses begrüßt. Es sei eine "große Ehre", das religiöse und politische Oberhaupt der Tibeter als offiziellen Gast des neu errichteten Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages empfangen zu dürfen. Der Menschenrechtsausschuß werde weiterhin die Bemühungen des Dalai Lama für eine positive Entwicklung in Tibet, für den Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung sowie in dem Einsatz für Autonomie unterstützen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906026b
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