Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1999 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt Bundestag 6/99 Inhaltsverzeichnis >
Juli 06/1999
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Gegen sexuellen Mißbrauch vorgehen

(re) Durch Anhebung des Strafrahmens für die "Grundfälle des sexuellen Mißbrauchs von Kindern" will der Bundesrat den Schutz von Kindern vor sexuellem Mißbrauch weiter verbessern. Das sieht ein Gesetzentwurf ( 14/1125) zur Änderung des Strafrechtes vor. Danach soll bereits die "Verabredung und der Anstiftungsversuch" im Bereich des Kindesmißbrauchs unter Strafe gestellt werden. Die Länderkammer verweist auf ihre dazu bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingebrachten Vorschläge (13/8587; 13/7559), denen damals jedoch nicht entsprochen worden war.

Strafbar mache sich, so die Länderkammer, wer ein Kind für Taten des sexuellen Mißbrauchs "nachzuweisen verspricht". Ferner soll die Höchststrafe für die "Besitzverschaffung" kinderpornographischer Schriften von einem Jahr auf drei Jahre angehoben werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906053d
Seitenanfang
Druckversion