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Juli 06/1999
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Bezüge von Beamten rückwirkend um 2,9 Prozent anheben

(in) Die Bezüge von Beamten, Richtern und Soldaten sollen rückwirkend zum 1. Juni 1999 um 2,9 Prozent angehoben werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/1088) vor. Zusätzlich ist eine Einmalzahlung von 300 DM für die Monate März bis Mai dieses Jahres vorgesehen, sofern die Betroffenen nicht höher als in der Besoldungsgruppe A 16 eingruppiert sind.

Die Regierung erklärt die gegenüber dem Tarifabschluß für die Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienstes um 0,2 Prozentpunkte niedriger ausfallende Anpassung der Gehälter mit der Notwendigkeit, eine Versorgungsrücklage zu bilden. Daran würden die Betroffenen beteiligt.

Ferner soll – entsprechend der Regelung für den Arbeitnehmerbereich – auch das Weihnachtsgeld weiter auf dem Niveau von 1993 festgeschrieben werden. Eine gesetzliche Regelung sei diesbezüglich schon 1996/97 getroffen worden.

Die Regierung schätzt die durch das neue Gesetz dem Bund (ohne Post und Bahn) entstehenden Kosten für das laufende Haushaltsjahr auf rund 640 Millionen DM. Für das kommende Jahr würden Mehrausgaben von etwa 860 Millionen DM entstehen. Für Länder, Gemeinden und sonstige Haushalte werden die Mehrkosten laut Gesetzentwurf für dieses Jahr mit etwa 2,73 Milliarden DM und für 2000 mit rund 3,8 Milliarden DM beziffert.

Erhöhung erst zum 1. Juni

Die Erhöhung der Beamtenbezüge soll den Angaben zufolge erst zum 1. Juni wirksam werden, um mit den eingesparten Haushaltsmitteln die Höhe des Familienzuschlags für kinderreiche Beamte auf das vom Bundesverfassungsgericht Ende November 1998 geforderte Niveau zu bringen. Durch diese Verschiebung würden insgesamt 764 Millionen DM eingespart. Davon entfielen auf den Bund rund 142 Millionen DM, auf die Länder circa 548 Millionen DM und auf die Gemeinden etwa 74 Millionen DM. Laut Regierung betragen die Kosten für die Anpassung des Familienzuschlages bis zum Jahre 1998 etwa 280 bis 320 Millionen DM; für das laufende Jahr würden etwa 275 Millionen DM (ohne Bundeseisenbahnvermögen und Post) benötigt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906056a
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