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Oktober 08/1999
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JUSTIZMINISTERIUM

Geld wird vor allem für Personal benötigt

Ebenso wie in den Vorjahren verschlingen auch im Haushaltsjahr 2000 die Personalausgaben den Löwenanteil des Gesamtetats. Sie sind mit 441,61 Millionen DM (1999: 434,14 Millionen DM) veranschlagt. An zweiter Stelle folgt die sächliche Verwaltung mit einem Ansatz von 156,04 Millionen DM (151,89 Millionen DM). Die Ausgaben für Investitionen hat die Regierung mit 106,91 Millionen DM (135,85 Millionen DM) ausgewiesen, und für die Zuweisungen und Zuschüsse sind 22,13 Millionen DM (22,79 Millionen DM) eingestellt.

Die Einnahmen dieses Etats finden sich mit 495,54 Millionen DM (461,79 Millionen DM) fast ausschließlich bei den Verwaltungseinnahmen wieder. Die übrigen Einnahmen beziffert die Regierung mit 345.000 DM (400.000 DM).

Das Bundesministerium der Justiz kann laut Gesetzentwurf über knapp 89,6 Millionen DM (95,55 Millionen DM) verfügen. Davon fließen allein 85,13 Millionen DM (81,61 Millionen DM) in das Personal. Die sächliche Verwaltung des Ministeriums verschlingt 18,4 Millionen DM (18,76 Millionen DM). Investitionen kann das Ministerium in Höhe von 4,54 Millionen DM (8,51 Millionen DM) tätigen. Auf der Einnahmenseite verbucht das Ministerium rund 32,36 Millionen DM (34,19 Millionen DM). Davon kommen allein 27,44 Millionen DM (26 Millionen DM) aus Veröffentlichungen.

Im Haushaltsplan des Bundesjustizministeriums sind darüber hinaus noch berücksichtigt:

  • Bundesgerichtshof (Karlsruhe): 50,02 Millionen DM (50,13 Millionen DM),
  • Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Karlsruhe): 77,65 Millionen DM (79,3 Millionen DM),
  • Bundesverwaltungsgericht (Berlin): 64,1 Millionen DM (49,14 Millionen DM),
  • Bundesfinanzhof (München): 23,21 Millionen DM (23,3 Millionen DM),
  • Bundespatentgericht (München): 33,36 Millionen DM (50,52 Millionen DM),
  • Deutsches Patent­ und Markenamt (München): 316,35 Millionen DM (318,04 Millionen DM),
  • Bundesdisziplinargericht (Frankfurt/M): 4,25 Millionen DM (4,19 Millionen DM).

Das Deutsche Patent­ und Markenamt ist die einzige Institution, deren Einnahmen die Ausgaben übersteigen. Die Einnahmen hat die Regierung mit 399,6 Millionen DM veranschlagt. 1999 waren es 373,41 Millionen DM.

Die Allgemeinen Bewilligungen des Einzelplans 07 sind mit 34,41 Millionen DM (46,07 Millionen DM) ausgewiesen. Von dieser Summe fließen 2,95 Millionen DM (2,79 Millionen DM) als Zuschuss zu den Kosten der Deutschen Richterakademie. Die Richterakademie ist eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene Einrichtung des Landes Rheinland­Pfalz. Sie dient der überregionalen Fortbildung der Richter aller Gerichtszweige und der Staatsanwälte.

Einzelplan 02
(in Millionen DM) 2000 1999
Ausgaben 1.076,26 1.159,88
Einnahmen 3,01 3,21
Verpflichtungs-
ermächtigungen
11,72 157,83

Aus den Allgemeinen Bewilligungen werden zudem 4,48 Millionen DM (4,44 Millionen DM) für von der Bundesrepublik Deutschland zu erstattende Mehrkosten für die Dienststelle Berlin des Europäischen Patentamtes benötigt und 1,34 Millionen DM (1,1 Millionen DM) für besondere Finanzbeiträge und Erstattung von steuerlichen Anpassungsbeträgen an die Europäische Patentorganisation in München. Die größten Summen unter den Allgemeinen Bewilligungen fließen mit knapp 22,4 Millionen DM (34,62 Millionen DM) an den Internationalen Seegerichtshof in Hamburg und mit 20

Millionen DM (32 Millionen DM) in Baumaßnahmen (Neubau eines Dienstgebäudes).

1,25 Millionen DM hat die Regierung für überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung ausgewiesen. Im laufenden Haushalt waren es 2,4 Millionen DM.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9908/9908026c
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