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November 10/1999
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OPPOSITION WAR ERFOLGLOS

Haushaltssanierungsgesetz mit Koalitionsmehrheit zugestimmt

(hh) Zugestimmt hat der Bundestag am 12. November mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen dem Gesetzentwurf zum Haushaltssanierungsgesetz ( 14/1523) und folgte damit einer Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses ( 14/2016). Die Opposition von CDU/CSU, F.D.P. und PDS stimmte in der namentlichen Abstimmung dagegen.

Die Koalitionsfraktionen hatten das ursprüngliche Haushaltssanierungsgesetz aufgeschnürt und zwei getrennte Gesetze vorgelegt: Im jetzigen "Haushaltssanierungsgesetz" sind die Gesetzesänderungen zusammengefasst, denen der Bundesrat nicht zustimmen muss. Im "Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes und anderer Gesetze" sind die zustimmungspflichtigen Teile und die Streichung der originären Arbeitshilfe aufgeführt. Zustimmungspflichtig ist danach unter anderem das Unterhaltsvorschussgesetz, das Bundessozialhilfegesetz, das Eigenheimzulagengesetz, das Wohngeldgesetz, die Gesetze über die Alterssicherung und die Krankenversicherung der Landwirte und die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten.

Gesetzespaket aufgeschnürt

Die Sprecher der Koalitionsfraktionen betonten am 3. November bei den Beratungen im Haushaltsausschuss, dass damit von den geplanten Einsparungen des Sparpaketes vom Bundestag rund 26 Milliarden DM direkt beschlossen werden könnten. Nur rund 4,2 Milliarden DM seien zustimmungspflichtig. Gegenüber dem bisherigen Entwurf habe es "keine substanziellen Änderungen" gegeben. Vorgenommene Änderungen unter anderem beim Gesetz über das Branntweinmonopol und beim Landwirtschafts-Gasölverwendungsgesetz hätten keine finanziellen Auswirkungen.

Zuvor hatten die Oppositionsfraktionen beantragt, die Beschlussfassung der Gesetzentwürfe zu verschieben. Die Entwürfe seien kurzfristig vorgelegt worden und es gebe keinen ausreichenden Überblick, welche finanziellen Auswirkungen die Gesetze hätten. "Wir müssen wissen, über was wir hier beraten", sagte der Sprecher der F.D.P.-Fraktion. Demgegenüber hielten die Koalitionsfraktionen die Entwürfe für "beratungsreif", da sie nur das enthielten, was vorher schon im Haushaltssanierungsgesetz bekannt gewesen sei.

Bei den Beratungen im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung am 3. November betonten Sozialdemokraten und Bündnisgrüne, mit dieser Initiative wolle man den Haushalt langfristig sanieren, stabile Renten schaffen und die Beitragssätze zur Sozialversicherung auf ein niedrigeres Niveau reduzieren.

Änderung bei Renten kritisiert

Im Vordergrund der Kritik bei CDU/CSU, F.D.P. und PDS standen die angestrebten Änderungen im Rentenrecht und bei der Künstlersozialversicherung. So sollen die Renten in den nächsten zwei Jahren nur noch entsprechend der Inflation steigen und der Bundeszuschuss zur Künstlersozialversicherung von bisher 25 Prozent auf 20 Prozent abgesenkt werden. Darüber hinaus soll es einen einheitlichen Abgabesatz von 4 Prozent in der Künstlersozialversicherung im Jahr 2000 geben. Die PDS warf den Koalitionsfraktionen vor, ihr Gesetz lasse jede "soziale Gerechtigkeit" vermissen. Gerade die sozial Schwachen wie Rentner, Arbeitslose und Künstler würden durch die Initiative benachteiligt und ihre soziale Lage verschlechtert. Die Sozialdemokraten hielten dem entgegen, die Änderungen der Künstlersozialversicherung würden "nicht erst seit heute" angestrebt. Insofern sei dies eine "ziemlich scheinheilige Debatte". Der Änderungsantrag der PDS zur Rentenanpassung ( 14/2074) wurde abgelehnt.

Bei den Beratungen im Ausschuss für Kultur und Medien wurden am 3. November Anträge der CDU/CSU-Fraktion und der PDS abgelehnt, dem Haushaltsausschuss zu empfehlen, die vorgesehenen Kürzungen des Bundeszuschusses zur Künstlersozialkasse sowie die vorgesehene Vereinheitlichung der Abgabesätze in den Sparten Wort, Bildende Kunst, Musik und Literatur nicht vorzunehmen. Einen entsprechender Entschließungsantrag der F.D.P. ( 14/2025) wurde an die Ausschüsse überwiesen; zwei Änderungsanträge der Opposition ( 14/2097, 14/2073) wurden abgelehnt.

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen billigte der mitberatende Verkehrs- und Bauausschuss am 27. Oktober jene Teile des Haushaltssanierungsgesetzes, die Änderungen des Eigenheimzulagengesetzes und des Wohngeldgesetzes zum Ziel haben. F.D.P. und überwiegend auch die PDS stimmten gegen die Initiative der Bundesregierung. Die CDU/CSU beteiligte sich nicht an den Einzelabstimmungen, nachdem zuvor ihr Antrag, die das Wohngeld betreffenden Artikel aus dem Gesetz herauszunehmen und als eigenständigen Gesetzentwurf mit dem Ziel eines Inkrafttretens zum 1. Juli 2000 weiterzuberaten, abgelehnt worden war.

Wohngeldnovelle begrüßt

Zuvor hatte die SPD erklärt, sie sei mit Blick auf die nach zehn Jahren Debatte endlich kurz bevorstehende Wohngeldnovelle "froh, dass dieser Schritt jetzt möglich ist". Der sozialpolitische Gewinn sei gerade auch in den neuen Bundesländern erheblich. Dort kämen sehr viele Haushalte mit der Novelle in den Bereich der Wohngeldförderung hinein. Soweit Verschlechterungen hinzunehmen seien, würden diese sich nicht über 10 DM pro Monat hinaus bewegen.

Union, Liberale und auch die PDS erneuerten ihre Kritik am Rückzug des Bundes aus der Finanzierung des pauschalierten Wohngeldes. Mit der Abwälzung der Kosten auf die Länder würden im Endeffekt die Kommunen künftig Belastungen hinnehmen müssen, die sie zu tragen nicht in der Lage seien. Ziel der Gesetzesnovelle, so die Union weiter, seien insofern nicht Wohltaten im Bereich des Wohngeldes, sondern die Absicht, Länder und Gemeinden zu "schröpfen".

Nicht durchsetzen konnte sich die PDS mit ihrem Entschließungsantrag ( 14/2072), mit dem die Regierung aufgefordert werden sollte, den Haushalt durch den Abbau der Arbeitslosigkeit sowie die Stärkung des wirtschaftlichen Wachstums zu sanieren. Ebenfalls keine Mehrheit fand der Änderungsantrag der Fraktion zur Änderung des Wohngeldgesetzes ( 14/2076).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9910/9910024
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