Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1999 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 10/99 Inhaltsverzeichnis >
November 10/1999
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

ANTRÄGE VON CDU/CSU UND PDS

Verhandlungen sollen zu weiterer Liberalisierung im Welthandel führen

(wi) Die Bundesregierung soll alle Vorbereitungen treffen, um die Wiederaufnahme der Handelsgespräche im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) zu einer "umfassenden multilateralen Verhandlungsrunde" auszubauen. Dies verlangt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 14/1664), den der Bundestag am 28. Oktober zusammen mit einem Antrag der PDS ( 14/1834) zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat.

Ferner soll sie an einer vollständigen und fristgerechten Umsetzung der Vereinbarungen der Uruguay-Runde des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) sowie am freien Marktzugang zugunsten von Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum in der Welt festhalten. Ebenso soll sie sich für den Abbau von Handelsschranken zwischen der Europäischen Union und den USA sowie anderen Staaten einsetzen, damit möglichst rasch Erfolge bei der weiteren Öffnung der Märkte erreicht werden können.

Die Öffnung der Märkte ist für die Unionsfraktion von vorrangiger Bedeutung, weil ein erleichterter Marktzugang und übersichtliche Handelsregeln die beste Garantie für den Handel, für Wachstum, Wohlstand und die Schaffung neuer Arbeitsplätze darstellten.

Märkte weiter öffnen

Die Regierung wird zudem aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Märkte für die Produkte der am wenigsten entwickelten Länder weiter geöffnet werden, um sie in den Welthandel einzubinden. Die Union befürwortet eine weitere Absenkung aller Zölle und eine Harmonisierung der Zollverfahren. Bei den WTO-Verhandlungen sollten keine Zugeständnisse zulasten der europäischen Landwirtschaft gemacht werden, die über die Beschlüsse zur Agenda 2000 hinausgehen.

Die Dynamik der Liberalisierung bei den Finanzdienstleistungen und der Basistelekommunikation sollte nach den Vorstellungen der Abgeordneten möglichst auf andere Dienstleistungsbereiche wie die Entsorgung, den Seetransport sowie den Luftverkehr und -transport übertragen werden. Diskriminierende neue Abgaben auf elektronische Transaktionen sowie neue Handelshemmnisse seien zu verhindern, um die freie Entfaltung von "electronic commerce" zu sichern und eine internationale Handelsordnung für "globale Kommunikation" zu schaffen.

Die Themen "Handel und Investition", "Handel und Wettbewerb", "Handel und Umwelt" sowie "Handel und Sozialstandards" sollten in die Verhandlungen einbezogen werden. Darüber hinaus strebt die Fraktion verbindliche Wettbewerbs- und Investitionsregeln in der WTO an, um den Abbau von Handelshemmnissen wie technischen Standards, Normen oder Zertifizierungen zu forcieren und Preis- und Produktionsabsprachen zu unterbinden. Die Verhandlungen über das WTO-Antidumpingabkommen sollten fortgesetzt werden. Schließlich befürworten die Abgeordneten die Aufnahme Russlands und Chinas in die WTO.

Die PDS tritt in ihrem Antrag dafür ein, keine weitere umfassende Liberalisierungsrunde einzuleiten. Stattdessen sollten sich die Teilnehmer in Seattle dafür einsetzen, dass die Auswirkungen der bisherigen Liberalisierungspolitik im Hinblick auf die soziale und ökologische Situation, die Lage von Frauen und Kindern, die Menschenrechte und die Rechte von Arbeitnehmern, die Beschäftigung und Vermögensverteilung sowie die Entwicklungsperspektiven der südlichen Länder ermittelt werden. Die Fraktion befürwortet ferner eine Demokratisierung der WTO und für die Entwicklungsländer das Prinzip der Sonderbehandlung, solange die ökonomischen Ungleichgewichte zwischen Nord- und Süd/Ost bestünden. Die PDS erhebt weitere Forderungen für die Bereiche Dienstleistungen, Investitionen, Wettbewerbspolitik, soziale und gewerkschaftliche Standards, Handelserleichterungen, öffentliches Beschaffungswesen und Landwirtschaft.

Wettbewerb sichern

Wie aus einer Antwort der Bundesregierung ( 14/1824) auf eine Große Anfrage der PDS ( 14/1403) hervorgeht, strebt die Regierung ein multilaterales Regelwerk auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts an, das die beteiligten Staaten verpflichtet, auf nationaler Ebene bestimmte Kernprinzipien einzuhalten, die den Wettbewerb sichern. Ein solches Regelwerk sollte im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbart werden. Der Bundestag hat die Große Anfrage am 11. November beraten.

Um die Einhaltung der multilateralen Regeln zu gewährleisten, sollten sie auf lange Sicht auch in das Streitschlichtungsverfahren der WTO einbezogen werden. Eine Überprüfung von Entscheidungen in Einzelfällen sei jedoch nicht beabsichtigt, so die Regierung. Der Zielkatalog der Bundesregierung für eine grenzüberschreitende Wettbewerbspolitik deckt sich den Angaben zufolge mit dem Vier-Punkte-Programm, das die Europäische Kommission für die neue WTO-Verhandlungsrunde vorgelegt hat. Damit soll ein Grundrahmen für internationale Wettbewerbsregeln geschaffen werden.

Fusionskontrolle einbeziehen

Die Regierung unterstützt das Bemühen der Kommission um ein Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen über dieses Programm durch die nächste WTO-Ministerkonferenz in Seattle, wie sie in der Antwort betont. Die Diskussion über die Fusionskontrolle befinde sich noch im Anfangsstadium. Die Fusionskontrolle sollte künftig in die internationale Zusammenarbeit einbezogen werden. Als ersten Schritt strebt die Regierung eine engere Kooperation der Wettbewerbsbehörden der hauptsächlich betroffenen Länder an, um die Fusionskontrolle im Einzelfall stärker aufeinander abzustimmen.

Der Vorschlag, wettbewerbsrechtliche Einzelfallentscheidungen einem von der Europäischen Kommission unabhängigen Europäischen Kartellamt zu übertragen, orientiert sich nach Einschätzung der Bundesregierung am Vorbild des deutschen Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Transparenz und Rechtsschutz in der europäischen Fusionskontrolle sowie eine gefestigte Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission hätten zur Entspannung beigetragen, so die Regierung. Daher bestehe derzeit keine Notwendigkeit, die anderen EU-Mitgliedstaaten zu einer förmlichen Entscheidung über den Vorschlag zu drängen (siehe auch S. 66).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9910/9910041
Seitenanfang
Druckversion