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Dezember 11/1999
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AUSSCHUSS FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG

Europäische Leitlinien zur Beschäftigungspolitik begrüßt

(as) Der Rat der Arbeits­ und Sozialminister der Europäischen Union (EU) hat bei seiner gemeinsamen Tagung mit den Wirtschafts­ und Finanzministern am 29. November in Brüssel die beschäftigungspolitischen Leitlinien, den gemeinsamen Beschäftigungsbericht und die Empfehlungen an die EU­Mitgliedstaaten einvernehmlich verabschiedet.

Wie der Vertreter der Bundesregierung am 1. Dezember im Fachausschuss weiter darlegte, konnte erreicht werden, dass der Passus in dem Ursprungspapier der Kommission, in dem Deutschland und Italien als die Länder dargestellt wurden, welche die schlechtesten Ergebnisse bei der gleichen Entlohnung von Männern und Frauen zeigten, ersatzlos gestrichen wurde. Die Bundesregierung habe die Kommission darauf aufmerksam gemacht, die zugrunde liegende Studie sei weder repräsentativ noch verlässlich.

Mit Blick auf die Langzeitarbeitslosigkeit, die von der Kommission als besonders gravierend in Deutschland betrachtet wurde, erklärte der Regierungsvertreter, auch die Bundesregierung sehe dieses Problem. Die Langzeitarbeitslosigkeit habe sich in den letzten 20 Jahren aufgebaut. Aus Brüssel kommende Empfehlungen, etwas dagegen zu tun, unterstütze demnach die nationale Politik und Anstrengungen. Zur Diskriminierung in der Gesellschaft und am Arbeitsplatz kündigte der Regierungsvertreter baldige Richtlinien aus Brüssel an.

Die CDU/CSU­Fraktion betonte, in der Bundesrepublik gebe es keinen Bedarf an weiteren Anti­Diskriminierungsvorschriften. Die bestehenden reichten aus. Sollte es tatsächlich ein Vakuum in diesem Bereich geben, so die Union, müsse es beseitigt werden. Ein "Bürokratiewust" sei aber auf jeden Fall zu vermeiden. Die Sozialdemokraten legten dar, zu den angekündigten zusätzlichen Richtlinien gegen Diskriminierung könnten sie noch nichts sagen. Man wolle abwarten, bis diese tatsächlich auf dem Tisch liegen. Aus ihrer Sicht, so die SPD, sei die Brüsseler Tagung erfolgreich gewesen. Wichtig sei es nun, vor allem bei dem "Uraltthema" der Einführung einer Europäischen Aktiengesellschaft voranzukommen.

Der Regierungsvertreter hat dazu erläutert, auch der finnischen Ratspräsidentschaft sei es nicht gelungen, Spanien zu einer Zustimmung zu der Frage der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der Europäischen Aktiengesellschaft zu überzeugen. Man hoffe jedoch auf Erfolge unter der kommenden portugiesischen Präsidentschaft.

Die F.D.P. warf der Regierung vor, durch die neue Ökosteuer die Unternehmen zusätzlich zu belasten, was auch schädlich für den Arbeitsmarkt sei. Wichtig sei es ferner, den Bereich der Dienstleistungen auszubauen und die Rahmenbedingungen zu verbessern, so dass mehr Flexibilität entstehe. Bündnis 90/Die Grünen hielten dem entgegen, auch die Kommission habe die Absenkung der Lohnnebenkosten angemahnt. Die Einführung der Ökosteuer diene dazu, die Lohnnebenkosten zu senken und die Umwelt zu entlasten. Der Regierungsvertreter fügte ergänzend hinzu, die Kommission habe die Einführung der Ökosteuer positiv bewertet und die Bundesregierung aufgefordert, auf diesem Wege weiterzugehen. Im Zusammenhang mit den Beschäftigungsleitlinien nahm der Ausschusseinen Antrag der Koalition an, wonach der Bundestag die Haltung der Bundesregierung zur Entschließung des Rates zur sozialen und arbeitsmarktspezifischen Dimension der Informationsgesellschaft (Rats­Dok. Nr. SN 4377/99) unterstützt. Damit soll die Regierung in die Lage versetzt werden, ihren Parlamentsvorbehalt zu der Entschließung aufzuheben. Ziel der Entschließung ist es, das Beschäftigungspotenzial der Informationsge­ sellschaft zu stärken und den sozialen Zusammenhalt auszubauen und zu konsolidieren.

Die Mitgliedstaaten der EU werden in der Entschließung ebenso wie die Sozialpartner aufgefordert, das Beschäftigungspotential der Informationsgesellschaft auf ein Höchstmaß zu verstärken. Dies soll geschehen durch die Förderung neuer Formen der Bildung und Ausbildung. Auch gelte es, die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen den Bildungseinrichtungen und Forschungsinstituten sowie den Sozialpartnern und der Regierung zu verstärken.

Die Regierung betont, sie fördere im Einklang mit den beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU "ausdrücklich" die Herstellung der Chancengleichheit für Frauen und Männer am Arbeitsmarkt und damit gleichzeitig den Zugang zur Ausbildung und Qualifizierung im Bereich der neuen Informationstechnologien. Aufbauend auf der Arbeit der letzten Jahre mit ihrem Aktionsprogramm "Innovation und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts" habe sie nochmals neue Akzente im Hinblick auf eine beschäftigungswirksame Nutzung der Chancen gesetzt, die die neuen Dienste bieten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9911/9911051a
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