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Dezember 12/1999
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"Altfallregelung" für Ausländer abgelehnt

(in) Abgelehnt hat der Innenausschuss am 15. Dezember den Antrag(14/2066) der PDS­Fraktion, die sogenannte "Altfallregelung" für lange in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer umzusetzen.

Nach den Vorstellungen der PDS sollten erwachsene Personen, die sich seit fünf Jahren in Deutschland aufhalten, eine Aufenthaltsbefugnis erhalten können; bei verheirateten und unverheirateten Eltern oder Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern sollte dies bereits nach drei Jahren der Fall sein, ebenso bei unbegleiteten Minderjährigen, die sich seit zwei Jahren in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.

In allen Fällen sollte die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis unabhängig vom derzeitigen Aufenthaltsstatus erfolgen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9912/9912020e
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