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Dezember 12/1999
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AUSSCHUSS FÜR KULTUR UND MEDIEN

"Wo Stiftung drauf steht, sollte auch Stiftung drin sein"

(ku) Die Gemeinnützigkeit von Stiftungen betonte Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, am 15. Dezember als Dritter von neun geladenen Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung zum "Stiftungsrecht". "Wo Stiftung drauf steht, sollte auch Stiftung drin sein", so Zimmermann.

Eine planbare Finanzierungskultur im Rahmen von Stiftungen sei angesichts des Rückgangs öffentlicher Fördermittel notwendig. Sponsoring als gelegentliches Finanzierungsinstrument sei nicht planbar, weil es in Abhängigkeit zu werblicher Gegenleistung stehe. "Stiftungen" müssten ein positiveres Image erlangen und deutlicher als bisher zu anderen Einrichtungen und Rechtsformen abgegrenzt werden. "Stiftungsmogelpackungen" der öffentlichen Hand als Flucht aus dem öffentlichen Haushaltsrecht dürfe es nicht mehr geben. Deshalb sei der Vorschlag der CDU/CSU zur Einrichtung eines Stiftungsregisters zu unterstützen. Einvernehmen bestand für Zimmermann mit Abgeordneten und Sachverständigen darüber, die Plenarberatung des Stiftungsrechts am 16. Dezember sei ein wichtiger erster Schritt. An die Regierungsfraktionen wandte er sich mit der Bitte, hinderliche Details der Vorlage noch auszuräumen und z.B. bei der Überführung von Kunstwerken aus dem Betriebs­ in das Stiftungsvermögen den Wegfall der Mehrwertsteuer nochmals zu prüfen.

Ganzheitliche Regelung

Zur Anhörungseröffnung hatte Professor Annette Zimmer vom Institut für politische Wissenschaften betont, es gehe bei der Neuregelung des Stiftungsrechtes nicht allein um steuerliche, sondern auch um gemeinnützige Aspekte, was sich in der morgigen Gesetzesvorlage, die sie als ersten Schritt sehr begrüße, leider noch nicht niederschlage. Zimmer führte aus, bei der Neuregelung des Stiftungsrechtes müsse es sich um eine ganzheitliche Regelung handeln. Deutschland habe den geringsten Anteil an Philanthropie und gleichzeitig den höchsten Anteil an öffentlichen Fördermitteln.

Graf Strachwitz, Geschäftsführer und Direktor des Maecenata Instituts, forderte, die Förderung des demokratischen Bewusstseins in den Mittelpunkt eines neuen Stiftungsrechtes zu stellen. Stiftungen müssten Bestandteil der Zivilgesellschaft werden. Bislang seien sie zu sehr geprägt von Staatskontrolle. Ein neues Stiftungsrecht, so Strachwitz, dürfe sich nicht auf steuerliche Aspekte von Philanthropie oder Staatsförderung beschränken, sondern müsse auch die Erwirtschaftung eigener Mittel ermöglichen, was aber mit dem jetzigen Entwurf nicht realisierbar sei.

Für Bernhard Freiherr von Loeffelholz, vom Vorstand des Kulturkreises der Deutschen Wirtschaft, ist die Verbesserung des Stiftungsrechts nicht nur ein Mittel, um Künstler zu unterstützen, sondern um die Kulturpolitik zu fördern. Ein Paradigmenwechsel sei anzustreben, ein Wechsel von rationalen zu ganzheitlichen Lösungen. Der Mensch sei nicht nur als Konsumsteigerer oder Gewinnmaximierer zu sehen, sondern auch als Gestalter.

Zu stark steuerlich geprägt

Notar Professor Peter Rawert sieht das Stiftungsrecht viel zu stark durch steuerliche Aspekte geprägt. Eine Veränderung und Korrektur staatlicher Förderung der Stiftungen durch eine Anhebung des bürgerlichen Anteils verringere allerdings auch den Einfluss von Bund und Bundesländern. Die Verbesserung des Stiftungsrechts hänge also nicht nur von der Zunahme privater und zivilrechtlicher Förderer ab, sondern habe auch den Verlust von Einfluss der Stiftungsreferenten zu berücksichtigen, deren einhelliges Votum z. B. in Bayern gewesen sei, "eine Zivilrechtsreform geht nur über Bayerns Leiche". Änderungen im Stiftungswesen, so Rawert, seien nur über eine Änderung von Steuerrecht und Zivilrecht zu erreichen.

Christoph Mecking, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen begrüßte bei aller Detailkritik die Bewegung, zu der es im Stiftungsrecht gekommen sei, was vor allem der Initiative und dem Entwurf von Professor Antje Vollmer zu danken wäre.

Dr. Schindler, Geschäftsführer des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft e. V., gab zu bedenken, der erste Schritt in die richtige Richtung mache auch neue Rahmenbedingungen erforderlich, wenn künftige Stifter nicht nur mehr einer steuerlichen Beaufsichtigung unterlägen, sondern aufgrund eines neuen Stiftungsrechts auch einer zivilrechtlichen Beaufsichtigung Rücksicht tragen müssten. Die Bereitschaft, Stifter zu werden, werde durch eine gleich zweimalige Kontrolle nicht gefördert.

Auch Dr. Lutz vom Bundesverband Deutscher Stiftungen betonte, ihm fehle noch der große Wurf im ersten Schritt — die Verständlichkeit des Stiftungsrechts und eine Vereinfachung des Steuerrechtes: mehr als je zuvor brauche der Bürger derzeit einen Steuerberater, um zu stiften oder zu spenden. Wenn Stiftungen der Gemeinnützigkeit, der Privatnützigkeit und der Versorgung der Stifterfamilie dienen solle, so müsse es auch möglich sein, bei der Übertragung großer Vermögen in eine Stiftung den Unterhalt von Urenkeln zu sichern, deren Aufwachsen ein Stifter heutzutage durchaus noch erleben könne. Eine Freigrenze von 20 Prozent (USA: 50 Prozent) sei angemessen. Die Ängstlichkeit und Thesaurierung des BMF in dieser Frage entspreche "dem Verhalten eines Bauern, der sein Saatgut schont, weil er fürchtet, die Saat könne nicht aufgehen."

Professor Karin von Welck, Generalsekretärin der Kulturstiftung der Länder, begrüßt die neue Regelung als Chance für Bund und Länder, zu einer einheitlichen Regelung zu kommen mit Transparenz durch ein Stiftungsregister, einem verbesserten Service für Stifter und Anhebung der steuerlichen Anreize.

Mehr Anerkennung für Stifter

Volker Then von der Bertelsmann­Stiftung wertet die Stiftungsinitiative als ordnungspolitischen Rahmen, der helfen könne, bisherige Regelungen zu vereinheitlichen. Staatliche Regulierung sei nicht zwingend, wenn Stiftungen durch öffentliche Diskussion als Investition in das Gemeinwohl anerkannt würden und potentielle Stiftern, ihre Stiftungen standort­ und vorteilsorientiert einsetzten. Die Stimulierung von Stiftungen dürfe nicht allein steuerliche Aspekte, sondern müsse eine einfache Gründung, eine Transparenz des Verfahrens und der Vorzüge als Motivation in sich tragen. Neue Ermessensspielräume, eine langfristige Definition und Weiterentwicklung des Verständnisses von Gemeinnützigkeit seien hierfür notwendig. Then befürwortet eine dem wissenschaftlichen Beirat vergleichbare Kommission, um vor allem bei der Bündelung kleiner Stiftungen in Form von Stiftungsfonds eine angemessene Verwirklichungsform zu geben und die Rechtslage hierfür offen zu halten oder zu öffnen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9912/9912022
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