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März 02/2000
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ANTRAG DER F.D.P. ABGELEHNT

Arbeitserlaubnispflicht soll nicht abgeschafft werden

(as) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in seiner Sitzung am 23. Februar gegen den Antrag der F.D.P. zur Abschaffung der Arbeitserlaubnispflicht ( 14/1335) ausgesprochen. Für den Antrag stimmten die Antragsteller und die PDS­Fraktion.

Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, das Arbeitserlaubnisrecht dahin gehend zu ändern, dass Ausländer, die rechtmäßig und nicht als Touristen in Deutschland leben, für die Dauer ihres erlaubten Aufenthalts eine Genehmigung erhalten, für ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen und einer Beschäftigung nachzugehen. Diese Genehmigung, so der Antrag, sollte unabhängig von einer bestimmten Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber gelten und mit dem Aufenthaltsstatus erteilt werden. Die Liberalen erläuterten, im Laufe der letzten Jahre habe sich das Arbeitserlaubnisrecht angesichts des zunehmenden Aufenthalts von Ausländern, die nicht aus EU­Staaten sind, zu einem Instrument der "Arbeitsverhinderung" entwickelt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002045b
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