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März 02/2000
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GESETZENTWURF

Kommunale Melderegister verbessern und EU­wahlrechtliche Regelungen schaffen

(in) Die Qualität der kommunalen Melderegister soll verbessert und eine melderechtliche Voraussetzung für die Durchführung europawahlrechtlicher und staatsangehörigkeitsrechtlicher Regelungen geschaffen werden. Dazu haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf für ein zweites Gesetz zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes ( 14/2577) vorgelegt.

Die kommunalen Melderegister, so die Fraktionen, stellten heute eine umfassende "Serviceeinrichtung" für eine Vielzahl öffentlicher Institutionen zur Erfüllung ihrer Aufgaben dar. Dort eingespeicherte Einwohnerdaten seien von hoher Qualität und entsprächen in der Regel den Bedürfnissen ihrer Nutzer.

Im sich fortentwickelnden Gemeinwesen mit ständig neuen und geänderten Aufgabenstellungen stehe die Effizienz der öffentlichen Verwaltung allerdings "immer wieder aufs Neue auf dem Prüfstand". Daraus folge für das Meldewesen, nicht genutzte Potentiale für eine weitere Steigerung der Qualität der Melderegister nutzbar zu machen. Mit dem geplanten Methodenwechsel als Alternative zur klassischen Volkszählung sei es erforderlich, bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für eine Verbesserung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Melderegister zu schaffen.

Den Angaben zufolge sieht der Gesetzentwurf vor, eine Befugnisnorm für die Meldebehörden zur Überprüfung der Meldedaten zu schaffen, wenn davon ausgegangen werden müsse, dass die im Register gespeicherten Daten inzwischen unrichtig seien. Auch sollen öffentliche Einrichtungen, die Meldedaten für die Erfüllung ihrer Aufgabe nutzen, verpflichtet werden, ihrerseits Unstimmigkeiten den Meldebehörden mitzuteilen. Dies gelte allerdings nicht für die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.

Ein spezieller Eintrag im Melderegister ist vorgesehen, um die Eintragung von Unionsbürgern in ein deutsches Wählerverzeichnis bei wiederholter Teilnahme an einer Europawahl grundsätzlich zu ermöglichen.

Zur Vermeidung eines möglichen Datenverlustes sollen die für das Optionsverfahren nach dem Staatsangehörigkeitsrecht notwendigen Daten von der Löschungsregelung des Melderechtsrahmengesetzes ausgenommen und eine gesonderte Aufbewahrung sichergestellt werden. Mit dem Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts werde der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern eingeführt. Diese Kinder seien nach Erreichen der Volljährigkeit von der zuständigen taatsangehörigkeitsbehörde auf ihre Erklärungspflicht und mögliche Rechtsfolgen nach dem Staatsangehörigkeitsrecht hinzuweisen.

Die Tatsache, dass ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten könne, werde im Melderegister gespeichert. Deshalb sei sicherzustellen, dass die für das Optionsverfahren nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (Paragraf 29) erforderlichen Daten insbesondere bei dauerhaftem Wegzug ins Ausland nicht durch Löschung verloren gehen können.

Neue Kosten beim Vollzugsaufwand entstehen den Angaben zufolge weder für Bund noch für Länder. Bei den Gemeinden müsse allerdings mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden, wenn sie von ihrer eingeräumten Befugnis Gebrauch machen, die Meldedaten Einzelner oder einer größeren Zahl von Einwohnern zu überprüfen. Derartige Überprüfungen seien jedoch anlassbezogen und würden aller Voraussicht nach nur relativ selten erfolgen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002053a
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