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April 03/2000
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UNTERRICHTUNG

Einheitliches Wahlverfahren

(eu) Die Bundesrepublik Deutschland setzt sich der Bundesregierung zufolge "mit Nachdruck" dafür ein, innerhalb der Europäischen Union ein einheitliches Verfahren bei den Wahlen zum Europäischen Parlament zu verankern.

Die unter finnischer Präsidentschaft auf der Grundlage einer Entschließung des Europaparlaments erarbeitete Neufassung des Direktwahlakts sei hierfür eine geeignete Grundlage, erklärt die Bundesregierung in einem "Bericht über ihre Bemühungen zur Stärkung der gesetzgeberischen Befugnisse des Europäischen Parlaments 1999", den sie als Unterrichtung ( 14/2835) vorgelegt hat.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0003/0003027d
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