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April 03/2000
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BUNDESREGIERUNG UNTERRICHTET

Zahl der Wahlkreise pro Bundesland soll nicht geändert werden

(in) Aus der regionalen Verteilung der deutschen Bevölkerung ergibt sich mit Stand vom 31. Dezember 1998 (rund 74,72 Millionen) keine Notwendigkeit, Wahlkreise zwischen den einzelnen Bundesländern umzuverteilen. Dies geht aus dem Bericht der Wahlkreiskommission für die 14. Wahlperiode des Deutschen Bundestages hervor, den die Bundesregierung in Form einer Unterrichtung ( 14/2597) vorgelegt hat.

Die siebenköpfige, unabhängige Wahlkreiskommission, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Bundespräsidenten berufen wird, hat die Aufgabe, nach dem Bundeswahlgesetz (BWG) über Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet zu berichten und zu erläutern, ob und welche Änderungen der Einteilung der Bundestagswahlkreise sie für erforderlich hält. Die Anzahl der Wahlkreise lag laut Bericht Ende 1998 bei 299.

Die Kommission erläutert in ihrem Papier, laut Bundeswahlgesetz müsse die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Bevölkerungsanteil "so weit wie möglich" entsprechen. Eine Umverteilung von Wahlkreisen zwischen den Ländern müsse "aber erst dann" vorgenommen werden, wenn nach den Regeln der Auf- und Abrundung der errechneten Dezimalstellen für ein Land oder mehrere Länder ein Wahlkreisverlust eintritt. Nach diesen Regeln sei für Sachsen-Anhalt und Sachsen der Verlust je eines Wahlkreises noch während der jetzigen Wahlperiode "wahrscheinlich". Neben Baden-Württemberg kämen Schleswig-Holstein und Niedersachsen für einen weiteren Wahlkreis in Betracht. Dabei handele es sich um prognostizierte Bevölkerungsentwicklungen. Die durchschnittliche Zahl der deutschen Bevölkerung liegt dem Bericht zufolge pro Wahlkreis bei 249.906 Personen. Da einem Land, das rechnerisch weiterhin Anspruch auf die ihm nach dem Wahlkreisneueinteilungsgesetz zugeordnete Anzahl von Wahlkreisen hat, kein Wahlkreis entzogen werden kann, sei es für die Umverteilung von Wahlkreisen nicht ausreichend, wenn einem anderen Bundesland eine Anwartschaft auf Zuteilung eines weiteren Wahlkreises zustehe.

Detailliert geht die Kommission in ihrem Bericht auf die einzelnen Wahlkreise ein und schlägt Umsetzungen von Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden vor, um zu hohe oder zu niedrige Abweichungswerte der Wahlkreise zu verhindern. Nach den aktuellen Bevölkerungszahlen betrage die Abweichung vom Bevölkerungsdurchschnitt aller Wahlkreise bei 49 Wahlkreisen mehr als plus/minus 15 Prozent. Davon würden weitere zehn Wahlkreise um mehr als plus/minus 20 Prozent vom Durchschnitt abweichen. Kein Wahlkreis überschreite allerdings die gesetzlich zwingende Neueinteilungsgrenze von plus/minus 27 Prozent

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0003/0003030a
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