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April 03/2000
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BUNDESTAG FOLGT KOALITION

Aufenthaltsrecht nach zwei Jahren Ehe

(in) Ausländische Ehepartner müssen nur noch eine zweijährige Ehe – bisher waren es vier Jahre – nachweisen, um ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erhalten. Das beschloss der Bundestag am 16.März, als er einen Gesetzentwurf ( 14/2368) von SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf Empfehlung des Fachausschusses ( 14/2902) annahm. Mit der Herabsetzung auf zwei Ehejahre wird das eigenständige Aufenthaltsrecht für ausländische Ehegatten erleichtert, um unzumutbare Verhältnisse in einer ehelichen Gemeinschaft nicht mit dem Bleiberecht in Deutschland zu verketten. Das Gesetz regelt auch das Wohl eines mit einem Ehegatten in Gemeinschaft lebenden Kindes. Vom Plenum abgelehnt wurde ein Änderungsantrag der F.D.P. ( 14/2917), mit dem diese für eine mindestens dreijährige Ehedauer plädierten, um so genannten Scheinehen vorzubeugen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0003/0003030c
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