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April 03/2000
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RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSS WAR SICH EINIG

Deckungsvorsorge für Atomkraftwerke anpassen

(hh) Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 24. März die Bundesregierung einvernehmlich aufgefordert, die finanzielle Deckungsvorsorge für Atomkraftwerke "baldmöglichst" anzupassen. Wegen der Novellierung des Atomgesetzes haben die Ausschussmitglieder aber davon abgesehen, einen Zeitrahmen vorzugeben.

Der Bundesrechnungshof (BRH) führt in seinem Bericht dazu auf, dass nach dem Atomgesetz die Inhaber von Kernanlagen eine Vorsorge für Schadensersatzansprüche Dritter nachweisen müssen. Das Gesetz lege 500 Millionen DM als Höchstgrenze im Einzelfall fest. Außerdem sei festgelegt, dass diese Höchstgrenze im Abstand von fünf Jahren überprüft werden solle. Eine solche Anpassung ist laut BRH seit 1985 nicht erfolgt. Er errechnete, dass der Bundeshaushalt bei einem Schadensereignis zusätzlichen Belastungen von jeweils bis zu 120 Millionen DM ausgesetzt werde. Laut BRH beabsichtigt die Bundesregierung, die Höchstgrenze der atomrechtlichen Deckungsvorsorge im Zuge einer Novellierung des Atomgesetzes von 500 Millionen DM auf 5 Milliarden DM anzuheben.

Dies sei bisher noch nicht geschehen, da die Einbringung des Gesetzentwurfes zur Novellierung des Atomgesetzes durch die politischen Entwicklungen im Atomenergiebereich beeinflusst werde. Der Forderung des BRH, unabhängig von der Gesetzesnovellierung die Anpassung vorzunehmen, folgten die Ausschussmitglieder allerdings nicht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0003/0003045c
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