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April 03/2000
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KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG-VORSCHALTGESETZ VERABSCHIEDET

Einspeisevergütung soll die bestehenden Anlagen sichern

(wi) Der Bundestag hat am 24. März eine Abnahme- und Vergütungspflicht für Strom aus bestehenden Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen eingeführt und eine Einspeisevergütung von 9 Pfennig pro Kilowattstunde festgesetzt. Dazu hat er einen Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/2765) in der am 22. März vom Wirtschaftsausschuss beschlossenen Fassung ( 14/3007) mit 302 Ja-Stimmen bei 171 Nein-Stimmen verabschiedet.

Ziel des Gesetzes ist es, die ressourcenschonende, umwelt- und klimafreundliche Energieerzeugung in KWK-Anlagen zu sichern. Nach Ansicht der Koalitionsfraktionen stellt der stufenlose Übergang zur vollständigen Marktöffnung Energieversorgungsunternehmen mit einem hohen KWK-Anteil vor besondere Übergangsprobleme. Wegen des stark gesunkenen Strombezugspreises hätten sich die Wettbewerbsbedingungen für die Stromerzeugung in den KWK-Anlagen verschlechtert. Auch würden aufgrund der Preisentwicklung am Strommarkt zunehmend industrielle KWK-Anlagen gefährdet.

Das Gesetz enthält neben der Vergütungsregelung auch einen Belastungsausgleich zwischen den Betreibern der Übertragungsnetze. Es soll spätestens Ende 2004 auslaufen.

Stichtagsregelung erweitert

Die SPD erläuterte im Wirtschaftsausschuss nachträgliche Änderungen am Koalitionsentwurf, die der Ausschuss mehrheitlich billigte. So sei als Ergebnis der Anhörung vom 13. März (siehe unten) die Stichtagsregelung so erweitert worden, dass neben Altanlagen auch Anlagen in die Förderung einbezogen werden, deren wesentliche Anlagenteile bereits vor dem 1. Januar 2000 bestellt worden sind. Ebenso wird auch Strom aus industriellen KWK-Anlagen einbezogen, die für die allgemeine Versorgung der Endverbraucher Strom liefern. Damit werde das Fördervolumen in "vertretbarer Größenordnung" ausgedehnt, so die SPD.

Klargestellt worden sei auch, dass vertragliche Abnahmeverpflichtungen und vereinbarte Vergütungen bei Gemeinschaftskraftwerken und Betreibermodellen auf der Grundlage bestehender Lieferverträge geregelt sind.

Die CDU/CSU erklärte im Ausschuss, es gehe in dem Gesetz nicht um Energieein-sparung, sondern um Ressourceneffizienz. Grundsätzlich seien Übergangshilfen sinnvoll. Die von der Koalition vorgesehene Ausweitung der zu fördernden Anlagen auch auf neueste Bauarten zeige jedoch, dass auch diese "offensichtlich nicht wettbewerbsfähig" seien. Dem könne die Union nicht zustimmen. Der Lösungsansatz sei nicht problem-, sondern eigentümerorientiert, kritisierte die Fraktion.

Änderungsanträge abgelehnt

Der Bundestag und zuvor auch der Ausschuss lehnten vier Änderungsanträge der PDS ( 14/3017, 14/3018, 14/3019, 14/3020) ab, in denen unter anderem die Streichung der Stichtagsregelung verlangt wird. Dadurch würde nicht nur die sonst wahrscheinliche Stornierung von ursprünglich fest geplanten Investitionen und damit zusätzliche Auftragsverluste bei KWK-Anlagenbauern, sondern auch die Debatte um die Diskriminierung rein industrieller KWK vermieden werden, hieß es zur Begründung. Auch sollte klargestellt werden, so die PDS, dass es sich um eine befristete Maßnahme handelt, um beihilferechtliche Vorbehalte auszuräumen. Den Änderungsantrag zur Präzisierung des Begriffs "KWK-Strom" ( 14/3017) lehnte der Bundestag in namentlicher Abstimmung mit 446 Nein- bei 26 Ja-Stimmen ab.

Keine Mehrheit fand im Bundestag ein Entschließungsantrag der CDU/CSU ( 14/3008), wonach die Soforthilfe nicht eigentümer-, sondern problemorientiert vergeben werden sollte. Die Brennstoffausnutzungsgrade der Anlagen seien regelmäßig zu kontrollieren, wobei ein Monatsnutzungsgrad von mindestens 60 Prozent verlangt werden sollte. Die Fraktion trat für eine Förderung von 3 Pfennig pro Kilowattstunde ein, die sich jährlich um einen halben Pfennig vermindern sollte. Ferner sollte die Förderung Ende 2005 auslaufen, so die Abgeordneten.

In der öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses zu dem Gesetzentwurf hat die Mehrheit der Sachverständigen am 13. März die KWK-Technik als "wichtigsten Baustein für die Kohlendioxid-Reduzierung" bezeichnet. Karl-Ekkehard Sester von der Gesellschaft für Wirtschaftliche Energieversorgung (GWE) kritisierte die Stichtagsregelung im Gesetzentwurf der Koalition, nach der im Wesentlichen nur Anlagen unterstützt würden, die schon vor dem 1. Januar 2000 betrieben worden seien: "Ich sehe darin einen Widerspruch. Es müssen alle Anlagen gefördert werden oder keine." Alfred Richmann vom Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHT) wandte sich gegen "Finanzierungsvorschläge über den Strompreis". Stattdessen plädierte er dafür, einen "Wettbewerb um Fördermittel" zu entfachen.

Klaus Traube vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) sah die KWK-Technologie in Gefahr, weil "die Monopolisten" eigene Anlagen schützen wollten. Traube nannte die Länder Finnland und Niederlande als Beispiele dafür, wie den Versorgern mit Hilfe freiwilliger Unterstützung von Unternehmen oder staatlicher Förderung "ökonomische Perspektiven" eröffnet werden können. Eine Studie der Universität Bremen belege, dass KWK-Strom "durchaus ein Äquivalent zur Atomenergie" darstellen könne. Die Zukunft der Energieversorgung liege in der nah erzeugten Fernwärme.

Uwe Steckert vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) konstatierte "eine unterschiedliche Betroffenheit" bei den Betreibern: "Der Weg, der durch die Gesetze eingeschlagen wird, ist richtig. Jedoch bedarf es der längerfristigen Unterstützung der Kraft-Wärme-Kopplung."

"In der Substanz bedroht"

"Es muss ganz mächtig schnell gehen", mahnte abschließend Ulrich Kajer vom Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) die Politik zur Eile. Es gebe in Deutschland schon modernste KWK-Anlagen, von denen Techniker träumten, so etwa in Bernburg, Freiburg oder Staßfurt. Obwohl die Fachwelt die Deutschen um diese Anlagen beneide, seien diese in der Substanz bedroht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0003/0003046
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