Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2000 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 03/2000 >
April 03/2000
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

AUSSENMINISTER FISCHER IM WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS

Bei Rüstungsexporten stärker auf Menschenrechte achten

(wi) Die Verankerung des "Menschenrechtsgedankens" in verbindlicher Form in den neu gefassten politischen Grundsätzen der Bundesregierung über den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern wird dem Schutz der Interessen der deutschen Industrie gerecht. Dies betonte Bundesaußenminister Joschka Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) am 22. März im Wirtschaftsausschuss.

Rüstungsexporte, die dies nicht berücksichtigten, könnten den Interessen der deutschen Industrie abträglich sein, so der Minister. Die "hohe zivile Orientierung" der deutschen Exportwirtschaft mit einem nur geringen Anteil militärischer und sowohl militärisch als auch zivil nutzbarer Exporte (Dual-use) begründeten die gute Position Deutschlands auf den Exportmärkten. Die Rüstungskooperation in der Europäischen Union sei wesentlicher Teil der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und ein entscheidender Schritt nach vorn zur Wahrung der Interessen Deutschlands. Die Frage nach der Durchsetzung von Menschenrechten, nach innerer Repression und nach Diktatur in einem Land sei auch eine Frage, inwieweit ein Land zivilgesellschaftliche Strukturen entwickeln könne.

Unterschiedliche Traditionen

Fischer wies auf die unterschiedliche Tradition der europäischen Staaten in der Rüstungskontrollpolitik hin. Aus diesen Widersprüchen heraus könne auch Neues, eine europäische Lösung, entstehen. Was Rüstungsexporte in die Türkei angehe, hätten die Koalition und die Bundesregierung den Beschluss gefasst, auf der Grundlage einer Bewertung der Fortschritte in der Menschenrechtssituation der Türkei eine Entscheidung zu treffen.

Die Sozialdemokraten erklärten, sie unterstützten die modifizierten politischen Grundsätze. Es sei ärgerlich, wenn deutsche Unternehmen an Lieferungen gehindert werden, Wettbewerber aus der EU aber gleichzeitig in Länder mit schwieriger Menschenrechtssituation liefern könnten. Dadurch werde nicht nur das politische Ziel untergraben, sondern es würden auch Arbeitsplätze gefährdet.

Die CDU/CSU warf Fischer vor, er erwecke den Eindruck, als würden die Menschenrechte ernsthafter berücksichtigt werden als unter der Vorgängerregierung. Dies sei nicht der Fall. Bündnis 90/Die Grünen erinnerten daran, dass man sich zur Transparenz verpflichtet habe. Die Menschenrechte stünden im Mittelpunkt.

Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) berichtete, die Rüstungsexporte hätten einen Wert von jährlich etwa 300 Millionen DM, von denen sich 250 Millionen DM auf Schiffsgüter bezögen.

CDU/CSU-Antrag abgelehnt

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der PDS lehnte der Ausschuss einen Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion ab, in dem festgestellt wird, die Neufassung der exportpolitischen Grundsätze erwecke bei den europäischen Partnern den Eindruck eines nationalen Sonderweges. Ein "Alleingang" verringere die Chancen deutscher Unternehmen auf gleichberechtigte Kooperationen und erwecke Zurückhaltung gegenüber deutscher Systemführerschaft.

Dagegen verlange die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik in Europa eine gemeinsame Rüstungs- und Rüstungsexportpolitik, die auf die Erfordernisse der europäischen Verteidigungsfähigkeit und der Bündnisfähigkeit aufbaue, Überkapazitäten abbaue und Exportdruck für Ausfuhren außerhalb des Bündnisses reduziere. Der EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren müsse möglichst bald in eine Richtlinie umgewandelt werden.

Die Voraussetzung für Kooperation in der Rüstungswirtschaft muss nach Meinung der Union gleichberechtigt gestaltet und von nationalen Sonderregelungen frei sein, damit deutsche Standorte und deutsche Systemführerschaft möglich bleiben. Staatliche und private Kooperationen seien rechtlich gleichzustellen. Die Rüstungs- und Rüstungsexportpolitik müsse mit den anderen NATO-Partnern vereinheitlicht werden, heißt es in dem Entschließungsantrag.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0003/0003050a
Seitenanfang
Druckversion