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April 03/2000
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AUSSCHUSS FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (ANHÖRUNG)

Neuer Entwurf für eine Verordnung über Hennenhaltung umstritten

(lw) Überwiegend kritisch haben sich am 13. März Sachverständige zu einem innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmten Entwurf für eine neue Hennenhaltungsverordnung (HHVo) in einer öffentlichen Anhörung des Landwirtschaftsausschusses geäußert. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 6. Juli 1999 hatte die Hennenhaltungsverordnung aus dem Jahre 1987 für nichtig erklärt, weil unter anderem die darin vorgegebene nutzbare Käfigfläche von 450 Quadratzentimetern für Legehennen kein ungestörtes Ruhen und keine gleichzeitige Nahrungsaufnahme ermöglichte. Damit habe sie nicht den Anforderungen des Tierschutzgesetzes entsprochen.

Für Professor Martin Kutscha von der Fachhochschule für Verwaltungs- und Rechtspflege Berlin ist "juristisch nicht nachvollziehbar", wie angesichts der konkreten Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts die Vorlage für eine neue Hennenhaltungsverordnung nur eine nutzbare Mindestkäfigfläche von 600 Quadratzentimetern sowie nur eine Mindestlänge des Futtertroges von 12 Zentimetern pro Legehenne vorschreiben könne. Er bezog sich auf die von den Karlsruher Richtern genannten Körpermaße von Legehennen. Daraus ergebe sich eine Mindestlänge für den Futtertrog von 14 Zentimetern und eine nutzbare Käfigfläche von wenigstens 690 Quadratzentimetern je Tier, so Kutscha weiter.

Auch Professor Gerhard Robbers von der Universität Trier nannte die Größenvorgaben durch das höchste deutsche Gericht eine Hauptkontroverse. Aus Sicht von Robbers hat aber das BVG-Urteil weder "ausdrücklich" noch "implizit" numerische Größen für die Käfigfläche oder die Troglänge festgelegt. Die bisher vorgesehenen Anforderungen im Entwurf für eine neue HHVo vom 24. Januar seien rechtlich zulässig, auch wenn sie dabei über die geltende europäische Legehennenrichtlinie hinausgingen.

Nach Meinung von Eisenhart von Loeper krankt der neue Verordnungsentwurf vom 24. Januar dieses Jahres an einem "Geburtsfehler", da er nicht alle Grundbedürfnisse der Henne berücksichtige, die nach dem Tierschutzgesetz zu gewähren seien. Dazu zähle auch das Scharren und Picken sowie das Sandbaden und die Reinigung, so von Loeper weiter. Aus der Sicht von Glarita Martin von der Internationalen Gesellschaft für Nutztierhaltung muss das Schutzniveau für Hennen "weit über die EU-Richtlinie" hinausgehen, an die sich der Entwurf anlehnt. Dabei bewertete sie die vorgesehene Mindesttroglänge von 12 Zentimetern je Henne als zu knapp bemessen, um eine "gleichzeitige und ungestörte Futteraufnahme" zu gewährleisten. Da die Tiere eine hohe Leistung zu erbringen hätten, müssten die Bedingungen für die Nahrungsaufnahme durch ein größeres Platzangebot verbessert werden.

Demgegenüber kritisierte der Deutsche Bauernverband den Entwurf als weit über die entsprechende EU-Richtlinie hinausgehend und forderte, die niedrigeren Maße der EU-Richtlinie exakt umzusetzen. Auch Rudolf Wolfram von der Universität Bonn verlangte eine EU-einheitliche Regelung und verwies auf die Wettbewerbsvorteile, von denen gerade Drittländer wie die USA durch geringere Käfiggrößen und Gebäudeauflagen profitierten. Nach Angaben der Bayerischen Landesanstalt für Tierzucht betrage die Käfiggröße für Legehennen in den USA 350 Quadratzentimeter. Dadurch würde die Eierproduktion gegenüber der in Europa um 14 Prozent billiger.

Aus Sicht von Professor Hans-Wilhelm Windhorst von der Universität Vechta ist die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Eierproduktindustrie gefährdet. Zurzeit werde etwa ein Drittel der in Deutschland verbrauchten Eier eingeführt. Würde die Troglänge pro Henne von 10 auf 12 Zentimeter erhöht, gehe die Selbstversorgung hierzulande von 70 auf 50 Prozent zurück. Ronald Steiling vom Zentralrat der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZVG) rechnet bei einer exakten Umsetzung der Käfiggröße mit steigenden Produktionskosten von 20 bis 30 Prozent und mit einer "drastischen" Reduzierung der Bestandzahlen. Seiner Einschätzung nach würde die Eiererzeugung in Deutschland zurückgehen, da nicht genug Raum vorhanden sei, um neue Ställe zu bauen.

Nach Professor Robbers Einschätzung hingegen dürften die dem Entwurf zugrunde liegenden Maße für Käfig und Trog "tragbar und nicht existenzgefährdend sein".

Für den Deutschen Bauernverband bedeute praktizierter Umweltschutz, die Tiere vor Krankheiten zu schützen. Er führe gemeinsam mit dem ZDG eine Pilotstudie durch, um zu testen, welche Auswirkungen "ausgestaltete Käfige", auf Krankheiten oder Kannibalismus bei Legehennen hätten. Legehennen erkrankten erheblich häufiger, wenn sie durch das Sandbaden oder über ein eingebautes Nest mit ihren Exkrementen in Berührung kämen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0003/0003061a
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