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April 04/2000
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Anhörung zur Entschädigung von Prophylaxe-Opfern

(ge) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/2958, siehe Blickpunkt Bundestag 3/2000, Seite 65) zur Entschädigung von Anti-D-Immunprophylaxe-Opfern in der ehemaligen DDR steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit, die am 10. Mai stattfinden soll. Dies beschloss der Ausschuss in seiner Sitzung am 5. April.

Die Regierung hatte einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Hepatitis-C-Patienten, die sich den Infekt bei einer Behandlung mit Anti-D-Immunglobulinen in Halle im Zeitraum August 1978 bis März 1979 zugezogen haben, entschädigen soll. In der ehemaligen DDR war die Prophylaxe gesetzlich vorgeschrieben und diente dazu, nach Geburten bei Rhesusfaktor-Unverträglichkeit eine Schädigung der nachgeborenen Kinder zu verhindern. Zu den in der Ausschusssitzung diskutierten Fragen gehörten die Höhe der Entschädigung und die im Entwurf vorgesehene partielle Anrechnung der Zahlungen auf die Sozialhilfe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0004/0004059d
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