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September 08/2000
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Lkw-Einnahmen nicht verplanen

(vb) Die Bundesregierung will bei der Verwendung des aus den Straßenbenutzungsgebühren für Lastkraftwagen resultierenden Aufkommens nicht von dem Grundsatz der Gesamtdeckung des Bundeshaushalts abweichen. Dies geht aus einer Unterrichtung ( 14/4052) hervor, in der sich Bundesrat und Regierung per Stellungnahme und Gegenäußerung zu einem Gesetzentwurf ( 14/4052) zu einem Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über die Erhebung von Lkw-Gebühren äußern.

Laut Unterrichtung will der Bundesrat das Aufkommen aus der Lkw-Gebühr für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur verwenden. In ihrer Gegenäußerung erklärt die Regierung, eine Haushaltswirtschaft, die den jeweiligen finanz- und gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen Rechnung tragen müsse, dürfe sich in der Verwendung der Haushaltseinnahmen nicht unnötig binden lassen. Außerdem seien die Mehreinnahmen, die sich aus dem Gesetzentwurf ergäben, bereits als Deckungsmittel für die Ausgaben des Bundes berücksichtigt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0008/0008047b
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