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Oktober 09/2000
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BESCHLUSS DES BUNDESTAGES

Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Sozialhilfeträgern verbessern

(as) Die Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und den Trägern der Sozialhilfe soll nachhaltig verbessert werden. Dies beschloss der Bundestag in seiner Sitzung am 28. September, indem er der Beschlussempfehlung ( 14/4163) des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der F.D.P. bei Gegenstimmen von CDU/CSU und PDS den von SPD und Bündnisgrünen eingebrachten Gesetzentwurf ( 14/3765) in geänderter Fassung annahm.

Ziel des Gesetzes ist den Angaben zufolge, Arbeitslose besser zu vermitteln, überflüssige Bürokratie abzubauen und das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Die Bundesregierung soll regionale Modellvorhaben fördern, welche die Möglichkeiten der besseren Zusammenarbeit der Behörden erschließen. Befristete Experimentierklauseln sollen es ermöglichen, im Rahmen der Modellvorhaben die Instrumente der aktiven Arbeitsförderung und der Hilfe zur Arbeit flexibler anzuwenden. Von Vorschriften über den Datenschutz sowie von Bestimmungen des Sozialgesetzbuches über die Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander und von Verfahrensvorschriften könne abgewichen werden.

In den Ausschussberatungen erklärten die Sozialdemokraten, es gehe in erster Linie darum, arbeitslose Sozialhilfeempfänger zügig und dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Reibungsverluste, finanzielle Verschiebebahnhöfe und überflüssige Bürokratie sollten vermieden und die Stärken beider Träger gebündelt werden. Nach Angaben der Christdemokraten gibt es bereits seit zwei Jahren eine vielfältige Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsämtern und den Trägern der Sozialhilfe. Die Novelle habe insbesondere eine Wirkung: Die Sachbearbeiter der betroffenen Behörden müssten die jeweils in der anderen Behörde geltenden Rechtsvorschriften intensiv studieren.

Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen bezeichneten den Ansatz des Gesetzentwurfs, neue organisatorische Modelle zu ermöglichen, als vernünftig. Es ginge keineswegs darum, materielles Recht für die Empfänger von Sozialleistungen zu verschlechtern. Nach Meinung der Abgeordneten der F.D.P. kann der Gesetzentwurf nicht "das letzte Wort" sein. Das langfristige Ziel müsse darin bestehen, die unterschiedlichen Systeme der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe zusammenzuführen. Das Lohnabstandsgebot werde nach wie vor nicht berücksichtigt. Die Fraktion der PDS lehnte den Entwurf ab, da er einen Paradigmenwechsel zum gegenwärtigen Verfahren einleite, der den Weg für die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe bzw. ihre Überführung in die Sozialhilfe frei mache.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009047a
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