Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2000 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 09/2000 >
Oktober 09/2000
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

GROSSE ANFRAGE

Stellenwert des "therapeutischen Klonens" erläutern

(ge) Die Bundesregierung soll erläutern, welchen Stellenwert sie dem "therapeutischen Klonen" beimisst. Dies fordert die Fraktion der F.D.P. in einer Großen Anfrage ( 14/4184).

Nach Angaben der Liberalen hat die britische Regierung unlängst zugestimmt, therapeutisches Klonen zu Forschungszwecken zuzulassen. Deshalb sei eine öffentliche Diskussion zu diesem Thema in Deutschland dringend notwendig. Dabei müsse zwischen ethisch-moralischen Aspekten und dem Nutzen aus wissenschaftlichem Fortschritt abgewogen werden. Ein verantwortbarer medizinisch-technischer Fortschritt zum Nutzen der Menschheit dürfe nicht vorschnell und grundsätzlich abgelehnt werden.

Nach Meinung der Liberalen darf Deutschland den Anschluss an die globale Entwicklung nicht verlieren. Wir könnten uns nicht unendlich viel Zeit lassen. Die Politik sei gefordert, rechtzeitig klare Rahmenbedingungen für Forschung und Wirtschaft vorzugeben. In jedem Falle solle in Deutschland die Forschung an bereits ausdifferenzierten Stammzellen fortgeführt werden. Wenn sich das für eine Therapie tatsächlich als ebenso Erfolg versprechend wie das therapeutische Klonen erweisen sollte, müsse dieser Weg vorrangig genutzt werden.

Parkinson-Patienten hoffen

Weiter heißt es, heute noch unheilbar kranke Menschen, die unter Parkinson oder Alzheimer leiden, setzten große Erwartungen in diese Forschung. Die Liberalen fragen, ab welchem Zeitpunkt in der Entwicklung des Fötus die Regierung ein menschliches Leben als schützenswert betrachtet und wie sie Informationen über Vor- und Nachteile der Forschung mit erwachsenen Stammzellen bewertet.

In der Anfrage geht es auch um mögliche Änderungen des Embryonenschutzgesetzes und die Schaffung einer einheitlichen Rechtslage. Schließlich interessiert die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, welche Folgerungen die Bundesregierung aus dem britischen und amerikanischen Vorstoß, die Regeln für wissenschaftliche Arbeit mit embryonalen Stammzellen zu lockern, zieht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009049b
Seitenanfang
Druckversion