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November 11/2000
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UNTERRICHTUNG DER BUNDESREGIERUNG

Legale Arbeitnehmerüberlassung hat an Bedeutung gewonnen

(as) Die Bedeutung der legalen Arbeitnehmerüberlassung für die deutsche Wirtschaft ist gewachsen. Dies erklärt die Bundesregierung in einer Unterrichtung ( 14/4220). Die Einstellung von Leiharbeitnehmern werde von Unternehmen nicht nur zur Überbrückung von kurzen unerwarteten Personalengpässen genutzt, sondern stelle zunehmend ein Mittel der langfristigen Personalplanung dar.

Weiter heißt es, die legale Arbeitnehmerüberlassung ermögliche den Unternehmen so, eine möglichst kleine eigene Personalreserve zu halten. Die Zahl der Leiharbeitnehmer sei von Juni 1995 bis Juni 1999 um 62,6 Prozent von 176.185 auf 286.394 gestiegen. Ende des vergangenen Jahres hatten 48 Prozent mehr Unternehmen eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung als Ende 1995. Im vorangegangenen Berichtszeitraum (1992-1995) habe die Steigerungsrate bei den Firmen noch bei 15 Prozent gelegen.

Laut Unterrichtung bietet die Arbeitnehmerüberlassung für den Beschäftigungsmarkt sowohl Chancen als auch Risiken. Die Chancen bestünden darin, dass über die Arbeitnehmerüberlassung Arbeitslose nicht selten eine Gelegenheit zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt bekämen. Eine nicht unwesentliche Zahl der Leiharbeitnehmer fände über diesen Weg auch wieder eine Festanstellung in einem Entleihbetrieb. Andererseits könne die Nutzung von Leiharbeit zu einem Abbau der Stammbelegschaft in den Entleihbetrieben führen oder dort zumindest Neueinstellungen verhindern.

Weiter erklärt die Regierung, die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit habe im Berichtszeitraum nicht unerhebliche Fortschritte gemacht. Dies belegten die angestiegenen Zahlen von Bußgeldverfahren und die neuen Höchststände bei der Summe der verhängten Bußgelder. Maßgeblich dafür seien Gesetzesänderungen und die verbesserte Zusammenarbeit der Behörden. Diese könne aber in Zukunft noch weiter intensiviert werden. Dies gelte um so mehr, als die Verschleierungs- und Umgehungstatbestände weiter verfeinert würden.

Laut Unterrichtung ist die Zahl der Verleiher sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern während des Berichtszeitraums stetig angestiegen. Im Gegensatz zur letzten Erhebung sei nun festzustellen, dass sich die Entwicklung nunmehr weitgehend angeglichen habe. Am Ende des ersten Quartals 1996 hätten 6.370 Unternehmen eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gehabt. Die Zahl sei weiter angestiegen, bis Ende 1999 seien 9.232 Erlaubnisinhaber gezählt worden.

Die meisen Inhaber einer Lizenz betreuten nur wenige Leiharbeitnehmer, erklärt die Regierung weiter. 1999 beschäftigten lediglich 15,8 Prozent der Verleihunternehmen 50 oder mehr Personen. Der Anteil der Verleihunternehmen, die weniger als zehn Personen anstellen würden, sei von 24,3 auf 57,4 Prozent angestiegen. Auch könne ein leichter Anstieg der Zahl der Verleiher mit Geschäftsitz außerhalb der Bundesrepublik festgestellt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011033a
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