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Januar 01/2001
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Nationale Kultur in der EU verteidigen

(ku) Die Bundesregierung hat in einem geeinten Europa die Aufgabe, die Unterschiede nationaler und regionaler Kulturen gegenüber den europäischen Institutionen zu verteidigen. Dies stellt die F.D.P. in einem Antrag ( 14/4911) fest.

Danach soll der Bundestag auch die grundgesetzlich festgelegte Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern hinsichtlich der Kulturpolitik bekräftigen. Ungeachtet dieser verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung solle sich das Parlament zu seiner "Verantwortung für die Erhaltung herausragender deutscher Kulturgüter und -institutionen" bekennen. Anlass für ihre Initiative, so die Liberalen, sei die "wieder aufgeflammte Diskussion" über Inhalt und Umfang bundesdeutscher Kulturpolitik.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0101/0101045b
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