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06/2001
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GESETZENTWURF DER BUNDESREGIERUNG

Exklusivlizenz der Post für Briefe bis 2007 verlängern

(wi) Die Bundesregierung will die bis Ende 2002 eingeräumte gesetzliche Exklusivlizenz der Deutschen Post AG für die Beförderung von Briefen und adressierten Katalogen mit einem Gewicht von bis zu 200 Gramm bis Ende 2007 verlängern. Dazu hat sie einen Entwurf zur Änderung des Postgesetzes ( 14/6121) vorgelegt, den der Bundestag am 31. Mai zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat.

Entgegen den Vorgaben einer EU-Richtlinie sei bisher auf EU-Ebene noch nicht über die Fortsetzung der Liberalisierung entschieden worden, heißt es zur Begründung. Da nach derzeitiger Erkenntnis nicht vor Ende 2007 liberalisiert werde, solle verhindert werden, dass ein vorzeitiges Ende der Exklusivlizenz den deutschen Postmarkt einseitig öffnet. Damit werde Rechts- und Planungssicherheit für die Deutsche Post AG und deren Wettbewerber geschaffen, so die Regierung.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich aus einer solchen Gesetzesänderung Änderungen weiterer Rechtsnormen ergeben, für die die Zustimmung des Bundesrates erforderlich sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0106/0106043b
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